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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 10/2016

24.10.2016

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei)
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Smileus - Fotolia.com

Herbststreitigkeiten

Der Laubbläser des Nachbarn brummt bereits morgens früh und die Fußwege sind rutschig vom nassen Laub. So schön, wie ein sonniger Herbsttag auch sein kann, mit ihm gehen viele Nachbarschaftsstreitigkeiten und rechtliche Fragen einher. Wer muss das Laub wegräumen und darf ich herabgefallenes Obst vom Nachbarsbaum essen? Die Antworten auf diese Fragen haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengefasst ...

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Foto: © candy1812 - Fotolia.com

Achtung: mit dem Auto in den Herbst

Nebel, Regen, Wildwechsel oder gar die ersten glatten Straßen – Autofahrer müssen im Herbst besonders vorsichtig sein. Doch nicht nur die Straßenverhältnisse ändern sich, auch das Fahrzeug sollte an die Jahreszeit angepasst werden. Was Sie besonders beachten sollten, haben wir in dem folgenden Artikel zusammengefasst ...

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Foto: © marog-pixcells - Fotolia.com

Goldener Tipp: worauf Sie bei einer Wohnungsbesichtigung achten sollten.

Egal, ob Studentenbude oder die erste gemeinsame Wohnung als Paar, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollte eine Wohnungsbesichtigung selbstverständlich sein. Wir geben Ihnen Tipps, die dabei helfen sollen, eine Traumwohnung zu finden, die später auch hält, was sie verspricht ...

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Foto: © Gudellaphoto - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

… ein falsch betankter Mietwagen. Dieser wurde von der Mieterin irrtümlicherweise mit Benzin statt mit Diesel betankt. Allerdings bemerkte sie ihren Fehler erst, als der Wagen fahruntüchtig liegenblieb und abgeschleppt werden musste. Den Schaden von 1.150,57 Euro forderte die Autovermietung von der Kundin zurück. Diese sah die Schuld aber nicht bei sich. Sie habe zunächst einen Benziner gemietet, der kurze Zeit später gegen ein Diesel-Fahrzeug getauscht wurde, ohne dass man ihr dies bei der Wagenübergabe mitgeteilt hätte. Zudem hätte sie bei Dunkelheit den Aufdruck im Tankdeckel nicht lesen können. Das Amtsgericht München sah das anders. Die Beklagte habe ihre Sorgfaltspflicht durch das falsche Tanken verletzt und damit das Eigentum des Vertragspartners beschädigt. Die Mieterin hätte zudem grob fahrlässig gehandelt, da sie trotz deutlicher Hinweise auf Tankverschluss sowie Tankdeckel den Wagen mit Benzin anstatt Diesel betankte. Es wäre schließlich davon auszugehen, dass eine Tankstelle bei Betrieb ausreichend beleuchtet ist.

 

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

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