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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 09/2018

28.09.2018

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Spell - Fotolia.com

Sturmabsicherung am Eigenheim

Kaum hat der Herbst begonnen, wird es draußen ungemütlich. Die ersten Herbststürme ziehen über das Land und hinterlassen mehr oder weniger große Schäden. Auch wenn Sturm und Regen unabwendbare Naturereignisse sind, können vor allem Hauseigentümer einiges tun, um Schäden am Haus oder durch herunterfallende Hausteile zu vermeiden oder zumindest zu minimieren ...

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Foto: © hanohiki - Fotolia.com

Streit mit dem Vermieter! Darf der das? (Teil 1)

In vielen Großstädten ist die Wohnungssituation angespannt. Häufig sind Wohnungssuchende froh, eine passende Wohnung zu finden. Über die ein oder andere Vereinbarung mit dem Vermieter wird dann erst im Nachgang nachgedacht. Wir möchten Ihnen in zwei Teilen einige Problemfälle aufzeigen, die nicht selten zu Streit führen ...

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Foto: © von Lieres - Fotolia.com

Rechtsirrtümer im Alltag – Der Verkehrsunfall

Mit unserer Rubrik „Rechtsirrtümer im Alltag“ möchten wir in unregelmäßigen Abständen populäre Rechtsirrtümer aufzeigen und juristisch richtigstellen. Auch im Straßenverkehr sind einige Rechtsirrtümer weit verbreitet. Das betrifft auch Verkehrsunfälle. Die bekanntesten Irrtümer haben wir Ihnen hier zusammengefasst ...

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Foto: © marjan4782 - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... der Käufer eines Boxspringbettes und das Problem mit der Kuhlenbildung. Der spätere Kläger kaufte sich in einem Möbelhaus ein Boxspringbett in der Größe 160 cm x 200 cm zum Preis von 2.000 Euro. Das Boxspringbett bestand aus einem gefederten Untergestell und zwei aufgelegten (80 cm x 200 cm) Matratzen in einem durchgehenden Bezug. Nach nicht einmal zweijähriger Nutzung hatte sich in der Mitte des Bettes eine Kuhle gebildet, wodurch – so der Kläger – der Schlafkomfort stark beeinträchtigt wurde. Grund genug, vom Möbelhaus zu verlangen, diesen Mangel zu beseitigen. Da sich das Möbelhaus jedoch mit dem Hinweis weigerte, das Bett sei zur Alleinnutzung nicht geeignet, da sich beim Schlafen in der Mitte des Bettes zwangsläufig eine Kuhle bildet, zog der Käufer vor Gericht. Er habe beim Kauf explizit darauf hingewiesen, dass er das Bett alleine nutzen möchte. Das Landgericht Koblenz gab jedoch dem Möbelhaus recht. Wenn eine Person immer mittig auf dem Doppelbett schlafe, so ein Sachverständiger vor Gericht, sei das eine „nicht sach- und fachgerechte“ Nutzung, weil der Übergangsbereich zwischen den beiden Liegeflächen hierfür nicht geeignet sei. Der Käufer hat nach dem Urteil also keine Ansprüche gegen das Möbelhaus.

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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