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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 08/2018

20.08.2018

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © VadimGuzhva - Fotolia.com

Oft vernachlässigt: der digitale Nachlass

Fast 90 Prozent der Deutschen gehen mindestens einmal pro Woche ins Internet. Dort wird eingekauft, mit Menschen oder Behörden kommuniziert oder einfach in einem der vielen sozialen Medien gesurft. Viele Online-Services vereinfachen letztlich das tägliche Leben. Für viele dieser Services benötigt der Nutzer jedoch einen persönlichen Account samt Benutzername und Passwort. Was aber passiert mit diesen Accounts, wenn der Inhaber verstirbt? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Juli 2018 bekommt diese Frage noch mehr Gewicht. Aus diesem Grund geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Ihren digitalen Nachlass am sinnvollsten regeln können ...

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Foto: © santypan - Fotolia.com

Probleme beim Online-Versand – Wie ist die Rechtslage?

Der Online-Handel erfreut sich weiterhin immer größerer Beliebtheit. Immer mehr Menschen lassen sich Kleidung, technische Geräte und mittlerweile auch Lebensmittel nach Hause schicken. Aber was passiert, wenn das lang ersehnte Paket gar nicht beim Empfänger ankommt oder die Ware durch einen Transportschaden defekt angeliefert wird? Wir haben die Rechtslage für Sie zusammengefasst ...

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Foto: © candy1812 - Fotolia.com

Der gemietete Parkplatz und die Gefahr von oben

Pkw-Stellplätze sind vor allem in deutschen Großstädten rar gesät. Immer mehr Autofahrer mieten sich deswegen einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung oder des Arbeitsplatzes an. Allerdings kann der Mieter nicht erwarten, dass der Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich der Parkplatz befindet, ständig die Bäume dort auf mögliche Schäden hin kontrolliert. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Oder) in einem nun veröffentlichten Urteil ...

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Foto: © anatoliy_gleb - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... der Fahrraddieb, der mitten in Kassel ein teures Mountainbike (ca. 2.200 Euro) klauen wollte. Allerdings hatte der Eigentümer des Fahrrads seinen Drahtesel mit einem Faltschloss an eine 13 Jahre alte Linde gekettet. Da der Dieb offensichtlich das Schloss selbst nicht knacken konnte, sägte er einfach die Linde einen knappen Meter über dem Boden ab. Und so staunte der Fahrradbesitzer nicht schlecht, als er weder Fahrrad noch Baum wiederfand. Die Polizei ermittelt nun übrigens gegen den gewieften Fahrraddieb wegen Diebstahls und Sachbeschädigung. Schließlich wurde der Wert der Linde vom Umwelt- und Gartenamt auf 5.000 Euro beziffert.

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

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