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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 08/2020

31.08.2020

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © guvendemir - iStock

Datenschutz für Unternehmen wichtiger denn je – hohe Strafen drohen

Unternehmen müssen wachsam sein: Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 ist der Schutz vor Datenklau und Datenverlust wichtiger als je zuvor. Denn seitdem drohen bei Datenpannen hohe Strafen für betroffene Unternehmen. Wir geben Tipps, wie sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen effektiv gegen Datenverstöße und Bußgelder schützen können ...

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Foto: © deepblue4you - iStock

Das zerkratzte Auto – wer haftet bei Schäden durch Waschanlagen?

Vor allem im Frühjahr und im Sommer zieht es viele Autofahrer in die nahegelegenen Waschanlagen. Schließlich sollen der Lack und die Felgen in der Sonne glänzen. Ärgerlich wird es jedoch, wenn der Lack nicht nur glänzt, sondern auch zerkratzt wurde. Auch abgebrochene Antennen oder Scheibenwischer sind ein immer wieder auftretendes Ärgernis. Was im Schadenfall zu tun ist und wer für den Schaden aufkommen muss, erklären wir im folgenden Text ...

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Foto: © peakSTOCK - iStock

Bauvorschriften – wie ausgefallen darf mein Eigenheim aussehen?

Ein gelbes Dach oder eine pinke Fassade? Häuslebauer dürfen in Deutschland ihr Haus nicht immer nach Wunsch bauen. Hierfür gibt es Vorgaben der Gemeinden sowie Verordnungen und Gesetze. Das führt so weit, dass die Bauaufsicht sogar im Nachgang verlangen kann, dass ein fertiges Haus noch einmal verändert werden muss. Vorsicht ist also geboten ...

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Foto: © martinedoucet - iStock

Und dann war da noch ...

... der vermeintlich zu laute Papagei. Aus Sorge davor, dass ein Papagei zu laut sein könnte, verpflichtete eine Vermieterin die neue Mieterin vertraglich dazu, den Vogel nur zu vorbestimmten Zeiten auf den Balkon oder in ein Zimmer mit geöffnetem Fenster zu stellen. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen sollte 500 Euro Vertragsstrafe nach sich ziehen. Aber daraus wurde nichts. Die Mieterin reichte Klage gegen diese Vertragsklausel ein und bekam Recht. Das Landgericht Dortmund stufte den Vertrag als sittenwidrig und demnach als nichtig ein. Die Vertragsstrafe sei völlig übertrieben.

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf | Registergericht Düsseldorf HRB 12073
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

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