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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 07/2020

30.07.2020

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © elenaleonova - iStock

MEINRECHT in der Corona-Krise – Urlaubsrückkehr

Wurde zu Beginn der Pandemie ein Großteil der Urlaubsreisen abgesagt, öffnen immer mehr Länder ihre Grenzen für Touristen. Und so machen sich in den Sommerferien erstaunlich viele Menschen auf den Weg ins Ausland. Für Arbeitnehmer ergibt sich durch die besonderen Umstände der Corona-Krise jedoch die Frage, welche Rechte und Pflichten nach der Rückkehr aus dem Ausland gelten. Wir haben im Folgenden einige Punkte zusammengefasst ...

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Foto: © ZU_09 - iStock

Problemfall StVO – Neuregelung zum Fahrverbot ungültig?

Seit dem 28.04.2020 ist die StVO-Novelle in Kraft. Mit erheblich verschärften Strafen sollte sie vor allem Rasern Einhalt gebieten. So droht bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts ein einmonatiges Fahrverbot. Nun mehren sich jedoch die Stimmen, die davon ausgehen, dass die Reform zum 28.04.2020 bezüglich der Neuregelungen zum Fahrverbot und gegebenenfalls sogar in Gänze unwirksam ist. Der Grund dafür liegt darin, dass im Rahmen der hierfür erlassenen 54. Änderungsverordnung zur StVO ein Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 80 Grundgesetz (GG) stattgefunden hat ...

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Foto: © Warchi - iStock

Achtung! Diese Brandrisiken werden unterschätzt

Am frühen Montagmorgen klingelt das Telefon in der Einsatzzentrale der Feuerwehr: Ein Einfamilienhaus steht in Flammen. In bester Sommerstimmung hatte die Familie am Sonntag das Mittagessen in den Garten verlegt und gegrillt. Gute sechs Stunden später wurde die Grillasche aus dem Kugelgrill in die Mülltonne entsorgt. Ein fataler Fehler, denn in den folgenden Stunden entwickelte sich darin ein Feuer, das schließlich auf das Haus übergriff ...

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Foto: © cassinga - iStock

Und dann war da noch ...

… eine vorzeitig beendete Kreuzfahrt. Auf dem Rückweg von einer Stadtbesichtigung geriet der spätere Kläger mit zwei weiteren Gästen des Kreuzfahrtschiffes in eine Schlägerei, bei der alle drei Männer verletzt wurden. Der Kapitän des Schiffes nahm den Vorfall zum Anlass, den Kläger und seine Ehefrau sowie die beiden anderen Reisenden von der weiteren Kreuzfahrt auszuschließen. Zwar musste der Kläger diesen Ausschluss hinnehmen, zu Hause angekommen verklagte er jedoch den Reiseveranstalter auf Schadenersatz in Form einer Reisepreisminderung sowie eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Zu Recht, wie nun das Landgericht Frankfurt entschied. Der Kapitän, als Repräsentant des Reiseveranstalters, hätte sicherstellen müssen, in welcher Weise der Kläger an der Schlägerei beteiligt war und ob dies den Ausschluss der Eheleute rechtfertigt. Im konkreten Fall sei dies nicht geschehen. 

 

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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