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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 06/2016

09.06.2016

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


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Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © drubig-photo - Fotolia.com

Goldener Tipp: Wenn der Torjubel zum Nachbarschaftsstreit wird

Am 10. Juni 2016 beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. Die deutsche Nationalmannschaft startet am 12. Juni 2016 mit ihrem Spiel gegen die Ukraine. Millionen Fernsehzuschauer werden die Spiele der EM mit Freunden in der eigenen Wohnung oder im Garten verfolgen und mitfiebern, wenn Joachim Löws Mannschaft um den EM-Pokal kämpft. Doch wie laut darf ich eigentlich zu Hause jubeln? Muss ich mich im Autokorso auch anschnallen? Und darf ich das Spiel meiner Mannschaft eigentlich auf der Arbeit gucken? Wir geben Ihnen die Antworten ...

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Urteil des Monats: während der Arbeitszeit im Internet surfen

In vielen Firmen ist die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ausdrücklich verboten. Das Surfen im Internet kann sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied, darf der Arbeitgeber zum Beweis der privaten Nutzung sogar auf den Browserverlauf zugreifen ...

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Foto: © Tom Wang - Fotolia.com

Der sichere Umgang mit Ihrer Kreditkarte

Immer mehr Menschen nutzen die Kreditkarte im In- und Ausland als Zahlungsmittel. Vor allem im Urlaub hat sich die Kreditkarte schon lange als sicheres Zahlungsmittel etabliert. Allerdings sollte der Karteninhaber beim Umgang mit seiner Kreditkarte gewisse Sicherheitsregeln beachten, um das Risiko eines Missbrauchs zu verringern. Wir haben Ihnen einige dieser Regeln zusammengefasst ...

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Foto: ©shark749 - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

…der vermeintlich zu laute Papagei. Aus Sorge davor, dass ein Papagei zu laut sein könnte, verpflichtete eine Vermieterin die neue Mieterin vertraglich dazu, den Vogel nur zu vorbestimmten Zeiten auf den Balkon oder in ein Zimmer mit geöffnetem Fenster zu stellen. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen sollte 500 Euro Vertragsstrafe nach sich ziehen. Aber daraus wurde nichts. Die Mieterin reichte Klage gegen diese Vertragsklausel ein und bekam Recht. Das Landgericht Dortmund stufte den Vertrag als sittenwidrig und demnach als nichtig ein. Die Vertragsstrafe sei völlig übertrieben.

 

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

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