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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 05/2017

30.05.2017

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © oneinchpunch - Fotolia.com

Rechtsirrtümer im Alltag – rund um den Hund

Das Hunderecht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. So gibt es Vorschriften, die bundesweit gelten, Einzelfragen werden aber häufig im Landesrecht geklärt. Und so verwundert es nicht, dass viele Hundebesitzer irritiert sind und sich Rechtsirrtümer entwickeln. Wir haben einige Rechtsirrtümer zusammengefasst und erklären, welche Gesetze die hunderechtlichen Fragen klären ...

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Problemfall Überstunden

Wie viele Arbeitsstunden von einem Arbeitnehmer pro Woche geleistet werden müssen, regelt im Normalfall der Arbeitsvertrag. Trotzdem kommt es mittlerweile regelmäßig vor, dass bei der Arbeit Überstunden anfallen. Wir fassen zusammen, wann ein Arbeitgeber die Überstunden anordnen kann, ob sie bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden können und wie viele Stunden Arbeit am Tag überhaupt erlaubt sind ...

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Das Verkehrsschild übersehen – Augenblickversagen?

Unter einem Augenblickversagen versteht man ein „kurzfristiges Fehlverhalten bzw. Außerachtlassen der unter den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt“. So zumindest definiert es das Oberlandesgericht Hamm. Selbst im Fall einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung oder von Rotlichtverstößen kann unter Umständen die Verhängung eines Fahrverbots ausgesetzt werden. Das Amtsgerichts Potsdam hatte dies in einer aktuellen Entscheidung zu klären ...

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Foto: © Astrid Gast - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... das falsch angebrachte Abreißseil bei Anhängern und Wohnwagen. Dieses Drahtseil wird in der Regel mit dem Zugfahrzeug verbunden. Wenn der Anhänger abreißt, zieht dieses Abreißseil die Bremse beim Anhänger zu, so dass dieser sofort stehen bleibt. Während es in Deutschland zu diesem Thema keine klare gesetzliche Regelung gibt, häufen sich Verbraucherhinweise aus den Niederlanden und der Schweiz über hohe Strafen aufgrund falsch angebrachter Abreißseile. Dort gibt es nämlich gesetzliche Regelungen, die eine feste Anbringung am Zugfahrzeug vorschreiben. Die häufig an Anhängerkupplungen zu findende Öse darf nur bei der nicht abnehmbaren Variante genutzt werden. Für alle anderen bietet sich der Abschlepphaken des Zugfahrzeugs zum Einhaken an. Aber Achtung: im Zweifel einfach beim Wohnwagenhersteller nachfragen.

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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