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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 05/2016

12.05.2016

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei)
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © gstockstudio - Fotolia.com

Goldener Tipp: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!

Wer träumt bei sonnigem Wetter nicht schon mal davon, mit einem Cabrio durch die schönen Landschaften Deutschlands zu fahren? Aber nicht jeder kann sich einen Neuwagen leisten und auch der Gebrauchtwagenkauf ist eine Vertrauenssache. Aus diesem Grund haben wir einige wertvolle Tipps für Sie – damit nach dem Gebrauchtwagenkauf keine böse Überraschung auf Sie wartet ...

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Wann Eltern für ihre Kinder haften

Wer kennt es nicht, das Baustellenschild „Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder“? Aber ganz so einfach ist das nicht. Denn wann Eltern tatsächlich für ihre Kinder haften, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir haben Ihnen die rechtlichen Grundlagen zusammengefasst ...

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Mit dem Haustier auf Reisen

Immer mehr Reisende nehmen ihre Haustiere mit in den Urlaub. Wenn Ihr Tier mit auf Reisen soll, sollten Sie sich jedoch frühzeitig nach Auflagen und Einreisebestimmungen im jeweiligen Reiseland erkundigen. Wir haben Ihnen einige Tipps für das Reisen mit Haustieren zusammengestellt ...

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Und dann war da noch ...

… ein leeres Bankschließfach. Eine Kundin der Bank hatte dort 65.000 € deponiert. Einige Jahre später hatte ein Bankangestellter drei Männer mit einer großen Tasche im Tresorraum allein gelassen. Diese hatten mit gefälschten Pässen am Vortag ein eigenes Bankschließfach angemietet und brachen nun – unbeaufsichtigt – sämtliche Schließfächer im Tresorraum auf. Unter anderem auch das mit dem Geld der Kundin. Diese verklagte später die Bank auf Schadenersatz.

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Kammergerichts Berlin entschieden die Richter nun, dass das Geldinstitut seine Obhuts¬pflicht verletzt hatte und Schadenersatz leisten muss. Die Bank hätte ohne großen Aufwand zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen treffen können, die die Tat möglicherweise verhindert hätten – zum Beispiel eine Alarmanlage, die auf Erschütterung reagiert.

 

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

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