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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 02/2020

28.02.2020

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Altayb - iStock

Was Sie über das Corona-Virus wissen müssen

Nach den neuen Fällen von Ansteckungen in Deutschland – nun auch in Nordrhein-Westfalen – wird überall über Maßnahmen diskutiert: Was kann jeder Einzelne tun? Wie kann ich mich schützen und was gibt es als Arbeitnehmer zu beachten? Wir möchten Ihnen mit diesem Artikel möglichst sachlich einige Informationen zum aktuellen Stand (27.02.2020) geben ...

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Foto: © hanohiki - iStock

Rechtsirrtümer im Alltag – Eltern und Kinder

Mit unserer neuen Rubrik „Rechtsirrtümer im Alltag“ möchten wir in unregelmäßigen Abständen populäre Rechtsirrtümer aufzeigen und juristisch richtigstellen. Einige weit verbreitete Irrtümer beziehen sich auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Der bekannteste betrifft die Haftung der Eltern für ihre Kinder ...

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Foto: © David_Sch - iStock

Vorsicht, Radfahrer! – Worauf Autofahrer besonders achten sollten

Fast 90.000 Unfälle mit Fahrradfahrern zählte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden 2018 auf deutschen Straßen. Das waren rund 11 Prozent mehr, als noch 2017. Vor allem Kinder und ältere Menschen sind beim Radfahren gefährdet. Viele Unfälle passieren mit Autofahrern, wobei eine risikofreudige Fahrweise der Radfahrer ebenso Grund sein kann wie eine Unachtsamkeit des Autofahrers. Fakt ist, ein Crash mit einem Auto oder LKW kann für den Radler böse enden. Wir haben einige Punkte zusammenfasst, die Autofahrer beachten sollten, um Zusammenstöße zu verhindern ...

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Foto: © AdrianHancu - iStock

Und dann war da noch ...

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der Streit um einen Minibagger. Das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 12 UF 37/19) hatte im vergangenen Jahr zu entscheiden, welcher Ehepartner nach der Scheidung den für fast 7.000 Euro gemeinsam erworbenen Minibagger behalten durfte. Am Ende gewann der Mann den Streit, da seine Ex-Partnerin auf Nachfrage der Richter weder die Marke des Geräts kannte, noch wusste mit welchem Kraftstoff der Bagger betankt wird. Entscheidend war zusätzlich, dass der Minibagger nicht für den regelmäßigen und fortwährenden Einsatz familiärer Zwecke erworben wurde. Aus diesem Grund sah das Gericht im Bagger ein „Liebhaberobjekt“ im Alleineigentum des Mannes.

 

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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