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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 02/2016
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11.02.2016 |
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion
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Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters |
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Foto: © Astrid Gast - Fotolia.com
Goldener Tipp: Vorsicht bei Glätte und Schnee
Jedes Jahr im Winter kommt es durch Glätte und Schnee zu Unfällen mit zum Teil schlimmen Folgen für die Geschädigten. Bei glättebedingten Unfällen stellt sich zudem häufig die Frage, wer eigentlich für den eingetretenen Schaden haftet – und in welchem Umfang. Wir haben Ihnen einige wichtige Informationen zusammengestellt ...
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Foto: © Syda Productions - Fotolia.com
Wann Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen
In Deutschland sind Verwandte ersten Grades einander unterhaltspflichtig. In den Fällen, in denen Rentner nicht ausreichend für ihren Ruhestand vorgesorgt haben, sind sie unter Umständen auf die Hilfe ihrer Kinder angewiesen. Hier lesen Sie, was Sie zum Thema wissen sollten ...
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Rechtsschutz vom Testsieger - Tarif 50plus schon ab 190 Euro jährlich
Sind Sie aktiv, mobil und möchten schützen, was Sie sich im Leben aufgebaut haben? Dann ist unser umfangreicher Rechtsschutz für Sie besonders wichtig. Unseren Rundum-Schutz erhalten Sie in der Zielgruppe „50plus“ bereits ab 190 Euro jährlich
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Foto: © ambrozinio - Fotolia.com
Wetterbedingte Verspätung – wer trägt das Risiko?
Auch wenn der Winter sich in diesem Jahr von seiner etwas milderen Seite zeigt, Schnee, Sturm, Gewitter und Glatteis sorgen trotzdem für Unfälle im Straßenverkehr und können unangenehme Auswirkungen auf den Straßen- oder Bahnverkehr haben. Aber was sind eigentlich die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn ein Arbeitnehmer witterungsbedingt nicht oder erst verspätet zur Arbeit erscheint oder seinen Job gar nicht ausüben kann? Wir haben Ihnen einige Fallbeispiele zusammengefasst ...
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Foto: © Andrii IURLOV - Fotolia.com
Und dann war da noch ...
… ein Torhüter mit doppeltem Kieferbruch. Den hatte er sich bei einem Zusammenprall mit einem Gegenspieler zugezogen. Später klagte der verletzte Spieler, da ihm sein Gegner aus Frust mit voller Wucht gegen den Kopf getreten haben soll. Dies sei keine gerechtfertigte Härte mehr, sondern eine Körperverletzung, so der Torwart. Das Landgericht Coburg sah das anders und wies die Klage ab. Fußball sei ein Kampfspiel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, bei dem es nicht selten zu Verletzungen kommt. Im konkreten Fall hätte der Torhüter trotz regelwidrigem Verhalten des Gegners keinen Beweis für einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Regelverstoß führen können.
Wichtiger Hinweis:
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.
Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).
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Vorstand: Klaus R. Hartung | Andreas Heinsen
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Walter Tesarczyk
Datenschutzbeauftragter: Hans-Peter Seif | E-Mail: info@oerag.de
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Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
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