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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 11/2018

30.11.2018

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © skatzenberger - Fotolia.com

Achtung: Diese Bußgelder drohen im Winter!

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Dieses Sprichwort gilt auch im Winter. Denn viele Dinge, die wir in der kalten Jahreszeit täglich tun, sind eigentlich verboten und mit einem Bußgeld belegt. Was Sie in Zukunft besser nicht mehr tun sollten, lesen Sie hier ...

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Foto: © zinkevych - Fotolia.com

Problemfall Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld ist eine finanzielle Sonderzuwendung für den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber. Es wird meistens mit dem November- oder Dezembergehalt ausgezahlt. Immer wieder kommt es jedoch zu Streitigkeiten über diese Sonderzahlung. Wie viel Weihnachtsgeld bekommt eigentlich eine Teilzeitkraft und was passiert mit den Ansprüchen bei einer Kündigung? Wir haben für Sie einige Fälle zusammengefasst, die in den vergangenen Jahren vor Gericht gelandet sind ...

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Foto: © ThomBal - Fotolia.com

Stichwort Resturlaub: Wann können Sie Ihren Resturlaub ins Folgejahr übertragen?

Ein weit verbreiteter Irrtum im Arbeitsleben ist, dass Arbeitnehmer ihren Resturlaub auf jeden Fall mit in das kommende Jahr nehmen können. Grundsätzlich müssen Urlaubstage nämlich innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen werden. In welchen Fällen ein Übertrag doch erlaubt ist, haben wir Ihnen hier zusammengefasst ...

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Foto: © Perytskyy - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... jede Menge Hundekot. Im Dezember 2014 kaufte der spätere Kläger eine Wohnung mit Garten in München. Als im Frühling Tauwetter einsetzte entdeckte der neue Eigentümer 19 Hundehaufen in seinem Garten, was die Freude über sein neues Heim etwas schmälerte. Er klagte auf Ersatz der 3.500 Euro Gartenreinigungskosten vor dem Amtsgericht München. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Der Käufer der Wohnung hätte zuerst den Verkäufer zur Beseitigung des Hundekots auffordern müssen, bevor er die Reinigungsfirma beauftragte.

 

> weitere Rechtsschutz News finden Sie hier

 

Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

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