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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 11/2022

25.11.2022

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © cmannphoto - iStock

Splitter, Risse und Scherben - Was es im Umgang mit Glas zu beachten gilt

Glas gehört zu den ältesten Materialen der Menschheitsgeschichte. Schon weit vor unserer Zeitrechnung wurde es zur Herstellung von Behältern und Werkzeugen verwendet. Heute schließen wir Fenster, trinken aus Mehrweg-Glasflaschen und stellen Tische aus Glas her. Zwar hat vermutlich schon jeder einmal erlebt, wie zerbrechlich Glas sein kann - doch denkt kaum jemand im Alltag darüber nach. Was es im Umgang mit Glas zu beachten gilt, erklären wir Ihnen im folgenden Text ...

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Foto: © jirkaejc - iStock

Sinnvoll Heizkosten sparen

Die Entwicklung der Energiepreise verursacht Unsicherheiten und Ängste. Sparen ist das Gebot der Stunde. Die Heizung so weit herunterzudrehen, wie es das eigene Befinden gerade noch zulässt, kann allerdings zum Eigentor werden, wenn dadurch Schäden an der Immobilie entstehen oder gar die Gesundheit gefährdet wird ...

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Foto: © Petair - Fotolia

Achtung: Diese Bußgelder drohen im Winter

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Dieses Sprichwort gilt auch im Winter. Denn viele Dinge, die wir in der kalten Jahreszeit täglich tun, sind eigentlich verboten und mit einem Bußgeld belegt. Was Sie in Zukunft besser nicht mehr tun sollten, lesen Sie hier ...

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Und dann war da noch ...

... ein Autofahrer, der auf einer Bundesstraße anstatt mit den erlaubten 100 Stundenkilometern mit 152 Km/h geblitzt wurde. Das Ergebnis: Eine Geldbuße in Höhe von 480 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Allerdings bestritt der Beschuldigte, gewusst zu haben, so viel schneller gefahren zu sein, als es erlaubt war - schließlich habe er nicht ständig auf den Tacho seines Fahrzeugs geschaut. Folglich habe er seiner Meinung nach nur fahrlässig, aber keinesfalls vorsätzlich gehandelt. Das Oberlandesgericht Brandenburg sah das in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil jedoch anders (1 OLG 53 Ss-OWi 397/22). Aufgrund der der Differenz zwischen erlaubter und gefahrener Geschwindigkeit habe der Beschuldigte auch ohne Blick auf das Tachometer erkennen müssen, dass er nicht nur zu schnell, sondern erheblich zu schnell gefahren ist, so die Richter. Darüber hinaus hätte sich der Betroffene jederzeit problemlos mit einem Blick auf den Tacho vergewissern können, wie schnell er fuhr.

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer
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Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

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