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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 11/2021

22.11.2021

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Marcus Millo - iStock

Achtung Wildwechsel - Im Herbst ist wieder Vorsicht geboten

Die Zahl der Wildunfälle ist 2020 zwar leicht gesunken. Trotzdem registrierten die Autoversicherer laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im vergangenen Jahr rund 272.000 Wildunfälle auf deutschen Straßen. Dabei unterschätzen viele Autofahrer immer noch die Gefährdung durch Tiere, die völlig unvermittelt die Straße überqueren. Gerade im Herbst sind vermehrt Wildtiere unterwegs. Autofahrer sollten im Moment also besonders vorsichtig sein ...

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Foto: © Ad Gr - iStock

Ist Ihre Immobilie fit für die kalte Jahreszeit?

Viele Schäden in und an Wohngebäuden werden durch Frosteinwirkung auf wasserführende Leitungen verursacht. Die betroffenen Immobilienbesitzer sind häufig überzeugt, alles Notwendige getan zu haben, um ihr Haus vor einem solchen Schaden zu schützen. Wir haben hier typische Schwachstellen aufgelistet. Haben Sie an alles gedacht? ...

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Foto: © -oerag

Red Friday Week 2021

Nach dem großen Erfolg im Vorjahr startet die ÖRAG Rechtsschutzversicherung am 22. November 2021 zum zweiten Mal die Red Friday Week, eine deutschlandweite Rechtsschutzkampagne, an der rund 210 Sparkassen und nahezu 750 Agenturen/Geschäftsstellen der öffentlichen Versicherer teilnehmen werden ...

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Und dann war da noch ...

...eine vom Pferd gestürzte Reiterin. Diese hatte am Tag des Unfalls erstmals das Pferd "Ronald" des später beklagten Reitstalls geritten. Das eher nervöse Pferd und die nicht sonderlich reiterfahrene Klägerin starteten ihren Ritt im Trab, jedoch wechselte das Pferd unvorhersehbar in den Galopp. Die Reiterin kam zu Fall und prallte mit dem Kopf gegen einen Holzpfosten. Dabei erlitt sie ein Schädel-Hirn-Trauma. Die Klägerin behauptete im Anschluss, "Ronald" sei auf einmal durchgegangen, weshalb der Beklagte als Eigentümer des Pferdes für die sogenannte Tiergefahr hafte. Der Beklagte selbst gab an, die Klägerin habe dem Tier durch Anpressen der Beine den Befehl zum Galopp gegeben. Das Tier habe lediglich gehorcht. Der Unfall beruhe daher nicht auf der Tiergefahr, sondern auf einem Reitfehler. Darüber hinaus berichtete eine Zeugin, die Klägerin habe unsicher gewirkt und sei kurz vor dem Unfall bereits einmal mit dem Fuß aus dem Steigbügel gerutscht weshalb sie kurz absteigen musste. Das Oberlandesgericht Oldenburg konnte letztlich nicht feststellen, dass sich eine Tiergefahr verwirklicht habe und wies die Klage ab (OLG Oldenburg Az.: 2 U 106/21). Vielmehr sei es auch möglich, dass die Klägerin aus Unsicherheit die Beine angepresst und damit dem Pferd den Befehl zum Galopp gegeben habe, ohne dies eigentlich zu wollen.



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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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