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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 08/2016
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11.08.2016 |
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion
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Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters |
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Foto: © olehslepchenko - Fotolia.com
Recht: Was „Pokémon Go“-Spieler beachten sollten
„Pokémon Go“ ist momentan in aller Munde. Immer mehr, vor allem junge Menschen spazieren mit dem Smartphone in der Hand durch Städte, Straßen und Wälder. Immer auf der Suche nach „Pokémons“. Dass hierbei auch rechtliche Aspekte betroffen sein können, vergessen die Spieler dabei häufig. Wir haben einige Fälle zusammengefasst – schließlich soll der Spielespaß nicht durch die rechtlichen Vorgaben verdorben werden
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Foto: © komar.maria - Fotolia.com
Hund in Gefahr – wann Sie im Sommer die Autoscheibe einschlagen dürfen!
Wer kennt die Situation nicht? Neben Ihnen auf dem Supermarkt-Parkplatz steht ein Auto in der prallen Sonne. Auf der Rückbank ein Hund, wild hechelnd. Sie wollen dem armen Tier helfen. Aber dürfen Sie in dieser Situation einfach die Fensterscheibe des Autos einschlagen, um den Hund zu befreien? Wir geben die Antwort ...
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Rechtsschutz vom Testsieger - Tarif 50plus schon ab 190 Euro jährlich
Sind Sie aktiv, mobil und möchten schützen, was Sie sich im Leben aufgebaut haben? Dann ist unser umfangreicher Rechtsschutz für Sie besonders wichtig. Unseren Rundum-Schutz erhalten Sie in der Zielgruppe „50plus“ bereits ab 190 Euro jährlich
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Foto: © contrastwerkstatt - Fotolia.com
Was tun bei extremer Sommerhitze im Büro?
Auch in Deutschland gibt es, wie im vergangenen Juli, immer wieder längere Hitzeperioden mit hochsommerlichen Temperaturen. Das Problem: Für diese extremen Wetterverhältnisse sind viele, zumeist ältere Gebäude bautechnisch gar nicht ausgelegt. Auch neue Gebäude mit Klimaanlage oder einer unterstützenden Belüftungsanlage stoßen immer häufiger an ihre Kapazitätsgrenzen. Jeder Beschäftigte sollte daher wissen, wie er selbst für sein Wohlbefinden sorgen kann ...
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Foto: © apfelweile - Fotolia.com
Und dann war da noch ...
…ein Luxuswagen ohne beleuchteten Aschenbecher. Dieser sollte aber im 135.000 Euro teuren Fahrzeug eingebaut sein, schließlich hatte die Kundin extra das „Raucherpaket“ bei der Ausstattung des Autos gewählt. Da der Händler den Wagen aus diesem Grund nicht zurücknehmen wollte, klagte die Kundin vor Gericht. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Oldenburg nun entschied. Laut der Richter wurde der Aschenbecher beim Vertragsschluss als Teil des „Raucherpakets“ ausdrücklich bestellt, so dass die Nichtlieferung keine geringfügige Einschränkung, sondern ein schwerwiegender Mangel sei. Der Händler sei deshalb verpflichtet, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Wichtiger Hinweis:
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.
Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).
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Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender) | Andreas Heinsen
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Datenschutzbeauftragter: Hans-Peter Seif | E-Mail: info@oerag.de
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf | Registergericht Düsseldorf HRB 12073
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
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