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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 07/2022

25.07.2022

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Xurzon - iStock

Sommerhitze - Worauf Sie auf der Arbeit achten sollten!

In den kommenden Tagen erwarten die Meteorologen für ganz Deutschland Temperaturen von bis zu 35 Grad Celsius. Akut drohen Hitzeschlag und Sonnenbrände. Wir geben einige Tipps, wie jeder Einzelne sich schützen kann - sowohl im Büro, als auch an der frischen Luft ...

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Foto: © Markus Volk - iStock

Haus und Heim vor Naturkatastrophen schützen

Ein Jahr ist vergangen, seit hunderte Menschen durch das Unwetter BERND und die dadurch ausgelöste Flutkatastrophe im Ahrtal und der Eifel ihre Heimat oder gar ihr Leben verloren. Die Bilder gingen um die Welt und erschütterten viele. Waren Naturkatastrophen solchen Ausmaßes zuvor Ereignisse, die in anderen Teilen der Welt geschehen, wurden sie an dem Tag zu einer sehr realen Gefahr, die auch in Deutschland jeden treffen kann. Wie man vor allem sein Eigenheim am besten schützt, lesen Sie hier ...

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Foto: © -hobo_018 - iStock

Der unterschätzte Zebrastreifen

Immer wieder passieren an Zebrastreifen zum Teil schwere Unfälle, weil sich Fußgänger blind auf die Rücksichtnahme der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen oder Autofahrer Passanten übersehen oder einfach ignorieren. Das liegt daran, dass sich viele Verkehrsteilnehmer gar nicht sicher sind, wie man sich an einem Zebrastreifen zu verhalten hat. Wir haben Ihnen alle Regeln zum Verhalten am Zebrastreifen zusammengefasst ...

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Und dann war da noch ...

... die Frage, ob der Verkäufer einer Alarmanlage automatisch für die Folgen eines Einbruchs haftet. Geklagt hatte im konkreten Fall ein Juwelier, der bei dem Beklagten eine Einbruchmeldeanlage einschließlich Videoüberwachung erworben hatte. Der Beklagte hatte diese dann auch installiert. Trotzdem gelang es Einbrechern, in das Geschäft des Klägers einzudringen. Sie stiegen zuerst in ein Nachbargebäude ein, um von dort aus eine Wand zu dem Juweliergeschäft zu durchbrechen. Die Alarmanlage machte zwar wenige Sekunden nach dem Eindringen der Täter ein Foto. Die Meldung des Einbruchs an eine Leitzentrale erfolgte aber erst später, sodass die Einbrecher mit Schmuck im Wert von rund 9.000 Euro verschwanden. Der Juwelier verklagte im Anschluss den Unternehmer und warf ihm vor, eine mangelhafte Anlage geliefert und sie falsch installiert zu haben. Das Landgerichts Frankenthal sah das jedoch anders. Der Beklagte schulde nur die Lieferung einer mangelfreien und funktionstüchtigen Alarmanlage sowie deren ordnungsgemäße Installation, so die Richter. Dieser Verpflichtung sei er nachgekommen, was auch ein Sachverständiger bestätigt habe. Jedoch könnte es, so der Sachverständige, geschickten Einbrechern gelingen, durch bestimmte Maßnahmen ein Auslösen des Systems hinauszuzögern oder zu umgehen. Ein fachlicher Vorwurf könne einem Verkäufer und Installateur deswegen aber nicht gemacht werden. Das sah das Landgericht auch so und wies die Klage ab.

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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