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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 07/2021

22.07.2021

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © detailblick-Foto - Fotolia

Wie man Kinder im Auto richtig anschnallt

Bei jeder Autofahrt ist das richtige Anschnallen essenziell für die Sicherheit aller Passagiere. Gerade deshalb muss der Fahrzeugführer während der gesamten Fahrt dafür sorgen, dass ein mitfahrendes Kind vorschriftsmäßig angeschnallt bleibt. Wir haben zusammengefasst, worauf Sie beim Anschnallen von Babys und Kleinkindern besonders achten sollten ...

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Foto: © oneinchpunch - Fotolia

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!

Wer träumt bei sonnigem Wetter nicht schon mal davon, mit einem Cabrio durch die schönen Landschaften Deutschlands zu fahren? Aber nicht jeder kann sich einen Neuwagen leisten und auch der Gebrauchtwagenkauf ist eine Vertrauenssache. Aus diesem Grund haben wir einige wertvolle Tipps für Sie damit nach dem Gebrauchtwagenkauf keine böse Überraschung auf Sie wartet ...

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Foto: © candy1812 - Fotolia

Der sichere Schulweg

In einigen Bundesländern sind die Sommerferien bald wieder vorbei und ein neues Schuljahr beginnt. Aufgeregte Schulkinder und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Berufsverkehr prägen dann wieder das Straßenbild. Die Gefahr schwerer Unfälle an stark befahrenen Straßen oder unübersichtlichen Kreuzungen steigt. Um das Risiko eines Unfalls zu verringern, geben wir Ihnen hier einige Tipps, worauf Sie und Ihre Kinder auf dem Weg zur Schule achten sollten ...

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Und dann war da noch ...

... die verspätete Schadensanzeige nach einem Autounfall. Ein Autofahrer war ohne Fremdeinwirkung auf der Autobahn bei Tempo 100 km/h mit der Leitplanke kollidiert und zunächst bis zu einem Rastplatz weitergefahren. Nachdem er dort den entstandenen Schaden (Streifspuren über die gesamte linke Fahrzeugseite) in Augenschein genommen hatte, setzte er die Fahrt fort. Die Schadensanzeige an seine Kaskoversicherung stellte er erst vier Tage später fertig. Zum Missfallen des späteren Klägers, wollte seine Versicherung den Schaden in Höhe von mehr als 22.000 Euro jedoch nicht zahlen. Die auf Erstattung dieses Betrages gerichtete Klage gegen seine Vollkaskoversicherung hat das Landgericht schließlich abgewiesen. Verlässt der Fahrer eines an einem Unfall beteiligten Fahrzeugs den Unfallort, ohne die Polizei und/oder seine Kaskoversicherung über den Unfall zu informieren, kann hierdurch die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgelegte Wartepflicht verletzt werden. Dies kann zur Folge haben, dass die Kaskoversicherung den Schaden nicht regulieren muss.



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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

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