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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 07/2018

30.07.2018

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Soloviova Liudmyla - Fotolia.com

Mit dem Auto in die Sommerferien

Die Sommerferien haben in einigen Bundesländern bereits begonnen und es machen sich wieder Millionen Menschen mit dem Auto auf den Weg zu ihrem Urlaubsziel. Ob Italien, Spanien oder Kroatien – wir liefern zehn wichtige Tipps, die jeder Autofahrer vor Reiseantritt berücksichtigen sollte ...

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Foto: © mmphoto - Fotolia.com

E-Bike oder Pedelec? Wo ist der Unterschied?

E-Bikes und sogenannte Pedelecs erfreuen sich seit einigen Jahren immer größerer Beliebtheit. Drei Millionen sind mittlerweile auf deutschen Straßen unterwegs. Diese von kleinen Elektromotoren unterstützten Fahrräder liegen also voll im Trend. Die rechtliche Einordnung hängt dabei von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab. Wir erklären die Unterschiede zwischen den beiden Bauarten und geben Tipps, was Sie im Straßenverkehr beachten sollten ...

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Foto: © Wellnhofer Designs - Fotolia.com

Wenn es im Straßenverkehr kracht. Was man nach einem Autounfall beachten sollte!

Mehr als zwei Millionen polizeilich erfasste Unfälle ereignen sich pro Jahr in Deutschland. Zum Glück handelt es sich dabei häufig nur um Unfälle mit Blechschäden. Doch auch bei sogenannten „Bagatellunfällen“ (bis zu einem Schaden in Höhe von 750 Euro) sollte man einige Dinge beachten, die für die Schadenregulierung von großer Wichtigkeit sind ...

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Foto: © Caito - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... die Frage, ob der Sturz auf einer Toilette während der Arbeit unfallversichert ist. Dies hat das Sozialgericht Heilbronn nun verneint (Az. S 13 U 1826/17). Der betroffene Arbeitnehmer war während der Arbeit auf dem nassen Boden der Toilette ausgerutscht und hatte sich dabei verletzt. Da seine Versicherung nicht zahlen wollte, klagte er vor Gericht. Nach Auffassung der Richter ist der Aufenthalt auf der Toilette jedoch immer privater Natur, da der Kläger zum Zeitpunkt des Sturzes keine Handlung verrichtete, die einer unfallversicherten Tätigkeit zuzurechnen war. Es besteht, so das Sozialgericht, zwar ein Versicherungsschutz auf dem Weg zur Toilette, schließlich ist der Arbeitnehmer aufgrund der Anwesenheit an seinem Arbeitsplatz dazu gezwungen, seine Notdurft an einem anderen Ort zu verrichten, als er das von zu Hause gewohnt ist. Die Verrichtung der Notdurft selbst, dient aber dem eigenen Interesse. Hinzu kommt, dass eine Verunreinigung des Badezimmerbodens auch zu Hause hätte auftreten können.

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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