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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 06/2022

27.06.2022

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © whyframestudio - iStock

Fotovoltaik und Solarthermie: Nicht die Absicherung vergessen!

Solaranlagen erfreuen sich seit Jahren zunehmender Beliebtheit - auch dank staatlicher Förderung. Laut dem Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme deckte die Energie aus Fotovoltaik-Installationen im vergangenen Jahr bereits neun Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland ab. Dabei ist die Fotovoltaik-Anlage nicht die einzige Möglichkeit, aus Sonnenlicht Energie zu gewinnen. Welche Möglichkeit es gibt und gegen welche Risiken sich Eigentümer absichern sollten, lesen Sie hier ...

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Foto: © ugurhan - iStock

Kühlgeräte verursachen am häufigsten Wohnungsbrände

Jeder dritte Brand in und an Gebäuden entsteht durch Elektrizität. Die häufigsten Brandverursacher unter den Elektrogeräten sind dabei die Produkte der sogenannten "weißen Ware", allen voran die Kühlgeräte. Sie belegen in der Brandursachenstatistik des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) Platz eins, gefolgt von den Wäschetrocknern ...

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Foto: © -MachineHeadz - iStock

Nachbarschaftshilfe - Wertgegenstände sicher aufbewahrt?

Wer aus Gefälligkeit Wertgegenstände für einen anderen - im konkreten Fall für einen Nachbarn aufbewahrt, ist im Fall eines Abhandenkommens nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das hat das Landgericht Offenburg in einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (2 O 249/21) ...

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Und dann war da noch ...

... eine sehr teure Autofahrt. Zu schnell zu fahren, das kann ja schon einmal passieren. Und es soll auch schon vorgekommen sein, dass genau in diesem Moment ein mobiler Blitzer am Straßenrand steht. Einem Autofahrer aus Passau ist genau das passiert. Nachdem er geblitzt wurde konnte er sich eine "eindeutige Gestik" in Richtung Polizei nicht verkneifen. Das hätte der Geblitzte jedoch nicht tun sollen, wurde die Autofahrt dadurch doch um ein Vielfaches teurer. Denn die im Blitzerfahrzeug sitzenden Polizisten zeigten den Autofahrer wegen Beleidigung an. Zurecht, wie das Amtsgericht Passau in dem darauffolgenden Gerichtsverfahren entschied. Der Beschuldigte wurde für das Zeigen des "Stinkefingers" zu einer Strafe von 50 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt. Strafmildern hatte für den Angeklagten übrigens ein Brief an die beiden Polizisten gewirkt, in dem sich der Fahrer entschuldigte und den Vorfall bedauerte. Sonst hätte das Urteil in der Tat noch höher ausfallen können.

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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