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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 06/2020

29.06.2020

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © fotostorm - iStock

Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Zeit für viele Schülerinnen und Schüler, ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufzubessern. Egal ob Zeitungen austragen oder Regale im Supermarkt einräumen, die Auswahl an Jobs ist vielseitig. Trotzdem sind einige Dinge zu beachten. Wir haben Ihnen die wichtigsten rechtlichen Vorgaben zusammengefasst ...

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Foto: © deteetarkan - iStock

Flug verschoben – was nun?

Die Bundesregierung hat ihre Reisewarnung für die EU-Länder und einige weitere europäische Staaten zum 15. Juni 2020 aufgehoben. Für Länder außerhalb Europas besteht die Reisewarnung vorerst bis zum 31. August 2020 fort. Mit Beginn der Sommerferien starten nun auch wieder mehr Flugzeuge, um Urlauber an ihr Feriendomizil zu bringen. Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen können jedoch dazu führen, dass die Airlines nicht alle Sitze im Flugzeug belegen können, was wiederum dazu führen kann, dass sich die Abflugzeiten verschieben ...

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Foto: © amandafoundation.org - iStock

Rechtsirrtümer im Alltag – rund um den Hund

Wie mit Hunden rechtlich umzugehen ist, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. So gibt es Vorschriften, die bundesweit gelten, Einzelfragen werden aber häufig im Landesrecht geklärt. Und so verwundert es nicht, dass viele Hundebesitzer irritiert sind und sich Rechtsirrtümer entwickeln. Wir haben einige Rechtsirrtümer zusammengefasst und erklären, welche Gesetze die hunderechtlichen Fragen klären ...

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Foto: © Marilyn Nieves - iStock

Und dann war da noch ...

... ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden in dem es um die Klärung ging, ob der Wartepflichtige Verkehrsteilnehmer auf das Blinken anderer Verkehrsteilnehmer vertrauen darf. Im konkreten Fall wartete eine Motorradfahrerin vor einem Stoppschild und wollte nach links in eine Vorfahrtsstraße einbiegen. Das von rechts kommende Auto blinkte, was die Motorradfahrerin dazu veranlasste loszufahren. Da das Auto jedoch trotz des Blinkens geradeaus fuhr, kam es zur Kollision. Für den Unfall haftete die Motorradfahrerin zu zwei Dritteln, da das Auto trotz Blinken Vorfahrt hatte. „Der Wartepflichtige an einer Kreuzung, der in eine Vorfahrtsstraße einbiegen will, darf nur dann darauf vertrauen, dass der Vorfahrtsberechtigte seinerseits abbiegen will, wenn dieser blinkt und zusätzlich die Annäherungsgeschwindigkeit deutlich und erkennbar herabsetzt oder zweifelsfrei bereits mit dem Abbiegen bereits begonnen hat“, so die Richter. „Es reicht demgegenüber nicht aus, wenn der Vorfahrtberechtigte sich dem Kreuzungsbereich mit einer geringeren als der dort zugelassenen Höchstgeschwindigkeit nähert, ohne diese jedoch weiter zu verlangsamen.“ (Az.: 4U 1354/19)  

 

 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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