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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 05/2021

28.05.2021

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Van Hope - Adobe Fotostock

Helfen will gelernt sein

In Deutschland werden jährlich mehr als acht Millionen Menschen bei Unfällen verletzt. Egal ob bei der Arbeit, zu Hause oder im Straßenverkehr, das beherzte und überlegte Eingreifen im Notfall kann Leben retten ...

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Foto: © golubovy - iStock

Rechtliche Grundlagen für den Flug mit Drohnen

Drohnen werden immer beliebter. Mittlerweile gibt es mehr als 400.000 privat oder gewerblich genutzte Drohnen in Deutschland. Wie aber sieht es mit der juristischen Seite dieses Hobbys aus? Wir haben die rechtlichen Grundlagen anhand der aktuellen Drohnen-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter Berücksichtigung der seit Jahresbeginn 2021 geltenden neuen EU-Regelungen zusammengefasst ...

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Foto: © ah_fotobox - iStock

Elektrogeräte und ihre Akkus: So schützen Sie sich richtig

Moderne Elektronik macht uns das Leben leichter und ist allgegenwärtig. Doch oft lauern versteckte Gefahrenquellen. Vor allem die unsachgemäße Nutzung von Geräten mit Lithium-Ionen-Akkus bedeutet ein erhöhtes Brandrisiko. Wir geben Tipps, wie Sie sich und Ihr trautes Heim schützen können ...

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Und dann war da noch ...

... die massive Stier-Plastik aus Bronze, die eine bayerische Metzgerei zur Dekoration vor seinem Ladenlokal aufgestellt hatte. Diese 200 Kilogramm schwere Skulptur war einem sechsjährigen, der mit der Rinderplastik spielen wollte, auf die Hand gerutscht, sodass dem Kind später ein Teil des Mittelfingers amputiert werden musste. Daraufhin klagte der Vater des Jungen auf Schmerzensgeld in Höhe von knapp 9.000 Euro. Der Vorwurf lautete, dass die Skulptur nicht standsicher aufgestellt worden sei. In erster Instanz lehnte das Landgericht München die Klage ab. Das Kind habe sich im Spiel an den Hörnern des Stiers hochgezogen, woraufhin die Skulptur nach vorne kippte. Dafür müsse der Metzger nicht haften. Das Oberlandesgericht sah dies im Berufungsverfahren jedoch anders. Ob das Kind auf die Skulptur hinaufgeklettert sei, spielt laut Urteilsbegründung dabei keine Rolle. Wer im öffentlichen Raum eine solche Figur aufstellt, muss auch damit rechnen, dass sie Kinder zum Spielen einlädt. Der Metzger hat somit auch die Verantwortung für eine angemessene Befestigung tragen.



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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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