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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 04/2021

03.05.2021

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Sitthiphong - iStock

Cyber-Risiken im Privatleben

Im Zuge der Corona-Pandemie findet inzwischen der Großteil unseres Lebens in den eigenen vier Wänden statt und damit verstärkt online: Einkaufen, Bankgeschäfte, Arbeiten, sogar Treffen mit Freunden und Verwandten. Das machen sich Cyberkriminelle zu Nutzen. Wir informieren über vier Cyber-Risiken, auf die Sie im privaten Umfeld besonders Acht geben sollten und zeigt Lösungen auf ...

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Foto: © Nastco - iStock

Urteil des Monats: Schadensersatz bei Sturz im Wald?

Ein im Wald zurückgelassenes Drahtgeflecht unterscheidet sich nicht wesentlich von sonstigen waldtypischen Gefahren und Hindernissen, weshalb mit ihnen abseits von Wegen jederzeit gerechnet werden muss. Eine dementsprechend umsichtige und vorsichtige Fortbewegungsweise ist deshalb laut Landgericht München erforderlich ...

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Foto: © undefined undefined - iStock

Vorsicht beim Grillen - Glut und heiße Asche sind brandgefährlich

Selten ist man sich so einig: Grillen ist ein Volkssport, eine Lebensphilosophie, eine Haltung. Auch die Brandursachenermittler des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) stehen regelmäßig am Grill leider meist nach einem Schadenfeuer. "Die Glühzeiten werden massiv unterschätzt. Es kommt immer wieder zu Brandausbrüchen, weil die Grillasche falsch entsorgt wird, sagt Dr. Hans-Hermann Drews, Geschäftsführer des Instituts. Diese Brände treten in der Regel nicht auf, während man sich um das letzte Würstchen streitet, sondern Stunden später ...

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Und dann war da noch ...

ein Rechtsanwalt aus Baden-Württemberg, der gegen die pandemiebedingte Schließung seines Fitnessstudios auf ganz besondere Art und Weise vorgehen wollte. Als praktizierendes Mitglied der anerkannten Glaubensgemeinschaft ,"Kirche des Bizeps" werde er durch die Schließung des Fitnessstudios nämlich an seiner Religionsausübung gehindert. Religiöse Rituale, wie das Hantelstemmen, könnten nun nicht mehr durchgeführt werden. Das VGH Mannheim sah dies in seiner Entscheidung (Az.: 1 S 550/21) natürlich anders. Die "Kirche des Bizeps"" ist lediglich eine Religionsparodie und wird nicht von Art. 4 GG geschützt. Die Grenze der Kreativität sei für Anwälte auch bei einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren in eigener Sache die Wahrheitspflicht als Organ der Rechtspflege. Anhaltspunkte für einen religiösen Hintergrund der "Kirche des Bizeps" lägen schließlich nicht vor.



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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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