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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 04/2017
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27.04.2017 |
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion
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Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters |
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Foto: © Wellnhofer Designs - Fotolia.com
Schimmel in der Dusche durch vertragswidrige Nutzung?
Schimmel ist in Mietwohnungen ein immer wiederkehrendes Streitthema. Häufig können Mieter bei Schimmelbefall ihre Miete mindern. Dass das nicht immer der Fall sein muss, beweist ein Sachverhalt, mit dem sich das Landgericht Köln beschäftigen musste ...
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Foto: © Dan Race - Fotolia.com
Ausgeschlossen - Wucherpreise bei der Türöffnung
Sich zu Hause auszusperren, ist ärgerlich. Richtig schlechte Laune kann aber aufkommen, wenn der beauftragte Schlüsseldienst seinem Kunden nach getaner Arbeit die Rechnung präsentiert. Immer wieder fällt diese nämlich zu hoch aus. Das Amtsgericht Lingen musste nun einen solchen Fall vor Gericht verhandeln ...
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Foto: © Robert Kneschke - Fotolia.com
Rechtsirrtümer im Alltag - Reklamation
Mit unserer neuen Rubrik „Rechtsirrtümer im Alltag“ möchten wir in unregelmäßigen Abständen populäre Rechtsirrtümer aufzeigen und juristisch richtigstellen. Besonders viele dieser Irrtümer finden sich im Kaufrecht. Nach Fällen aus dem Bereich „Umtausch“ geht es nun mit „Irrtümern bei der „Reklamation“ weiter ...
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Foto: © majonit - Fotolia.com
Und dann war da noch ...
... das Fahrradfahren auf dem Bürgersteig. Seit Dezember 2016 dürfen Eltern und andere Aufsichtspersonen (die mindestens 16 Jahre alt sind) neben radelnden Kindern mit ihrem eigenen Rad auf dem Bürgersteig fahren. Einschränkung ist, dass das Kind unter acht Jahre alt sein muss. Diese Regel soll dafür sorgen, dass die jungen Fahranfänger weder sich noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Wichtiger Hinweis:
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.
Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.
Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.
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ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG
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Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender) | Andreas Heinsen
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Walter Tesarczyk
Datenschutzbeauftragter: Hans-Peter Seif | E-Mail: info@oerag.de
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf | Registergericht Düsseldorf HRB 12073
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
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