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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 02/2023

24.02.2023
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

haben Sie schon einmal über den digitalen Nachlass nachgedacht? Wissen Sie, dass Ihr Eigenheim vor Stürmen geschützt werden kann? Oder hatten Sie im Alltag schon mal einen Rechtsirrtum?     

In unserer heutigen Ausgabe “Rund um Rechtsschutz” haben wir interessante Fakten für Sie recherchiert.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © jdwfoto - iStock

Oft vernachlässigt: der digitale Nachlass

Fast 90 Prozent der Deutschen gehen mindestens einmal pro Woche ins Internet. Dort wird eingekauft, mit Menschen oder Behörden kommuniziert oder einfach in einem der vielen sozialen Medien gesurft. Viele Online-Services vereinfachen letztlich das tägliche Leben. Für viele dieser Services benötigt der Nutzer jedoch einen persönlichen Account samt Benutzername und Passwort. Was aber passiert mit diesen Accounts, wenn der Inhaber verstirbt? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Juli 2018 bekommt diese Frage noch mehr Gewicht. Aus diesem Grund geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Ihren digitalen Nachlass am sinnvollsten regeln können ...

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Foto: © tommaso79 - iStock

Rechtsirrtümer im Alltag - Der Verkehrsunfall

Mit unserer Rubrik „Rechtsirrtümer im Alltag“ möchten wir in unregelmäßigen Abständen populäre Rechtsirrtümer aufzeigen und juristisch richtigstellen. Auch im Straßenverkehr sind einige Rechtsirrtümer weit verbreitet. Das betrifft auch Verkehrsunfälle. Die bekanntesten Irrtümer haben wir Ihnen hier zusammengefasst ...

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Foto: © Mickis-Fotowelt - iStock

Sturmabsicherung am Eigenheim

In den vergangenen Jahren gab es zu Beginn des Frühjahrs einige heftige Stürme, die mehr oder weniger große Schäden hinterlassen hatten. Auch wenn Sturm und Regen unabwendbare Naturereignisse sind, können vor allem Hauseigentümer einiges tun, um Schäden am Haus oder durch herunterfallende Hausteile zu vermeiden oder zumindest zu minimieren ..

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Und dann war da noch ...

... die „falsche“ Parkscheibe. Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht. Die Stadt Germering westlich von München hat an ihre Bürgerinnen und Bürger seit 2014 tausende Parkscheiben aus Pappe verteilt. Die Stadt wollte so den Einzelhandel in der Innenstadt stärken. Was bislang niemand wusste, die blau-weißen Scheiben sind falsch bedruckt. Es ist nur noch niemandem aufgefallen. Das änderte sich Ende des vergangenen Jahres, als ein Autofahrer aus Fürstenfeldbruck einen Strafzettel bekam. Der Grund: Die Zahlen sind im Uhrzeigersinn angeordnet und nicht - wie es korrekt wäre - in entgegengesetzter Richtung. So entspricht sie nicht der Norm DIN 1451 Teil 2. Die Stadt Germering fordert nun dazu auf, die Parkscheibe zu entsorgen.

> weitere Rechtsschutz News finden Sie hier

 

Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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