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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 01/2023

27.01.2023
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

wissen Sie welches Streumittel bei Eisglätte am besten hilft und was die deutsche Rechtsprechung dazu sagt? In unserer aktuellen Ausgabe "Rund um Rechtsschutz" erfahren Sie mehr.

In zwei weiteren Beiträgen zum Thema Verkehr erhalten Sie wertvolle Informationen zum Gebrauchtwagenkauf und Tipps worauf Sie beim Anschnallen von Babys und Kleinkindern besonders achten sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © beekeepx - iStock

Eisglätte - Welches Streumittel hilft im Winter?

Jedes Jahr im Winter stellt sich nach den ersten richtig kalten Tagen die Frage, welches Streumittel sich am besten für Treppen und Gehwege eignet. Selbst die Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Thema beschäftigen. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil, dass Hobelspäne kein geeignetes Streumittel für eisglatte Straßen sind. Wir geben Ihnen im Folgenden ein paar Tipps ...

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Foto: © Halfpoint - iStock

Wie man Kinder im Auto richtig anschnallt

Bei jeder Autofahrt ist das richtige Anschnallen essenziell für die Sicherheit aller Passagiere. Gerade deshalb muss der Fahrzeugführer während der gesamten Fahrt dafür sorgen, dass ein mitfahrendes Kind vorschriftsmäßig angeschnallt bleibt. Wir haben zusammengefasst, worauf Sie beim Anschnallen von Babys und Kleinkindern besonders achten sollten ...

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Foto: © oneinchpunch - Fotolia

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!

Wer träumt bei sonnigem Wetter nicht schon mal davon, mit einem Cabrio durch die schönen Landschaften Deutschlands zu fahren? Aber nicht jeder kann sich einen Neuwagen leisten und auch der Gebrauchtwagenkauf ist eine Vertrauenssache. Aus diesem Grund haben wir einige wertvolle Tipps für Sie - damit nach dem Gebrauchtwagenkauf keine böse Überraschung auf Sie wartet ..

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Und dann war da noch ...

... die Frage, ob auf öffentlichen Parkplätzen "rechts vor links" gilt. Diese Frage hat nun der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 344/21) entschieden. Hintergrund dieser Entscheidung war der Streit zweier Autofahrer, die auf einem öffentlichen Parkplatz kollidiert waren. Dabei ging es den Beteiligten primär um die Haftungsquote. Der von rechts kommende Fahrer war der Meinung, dass laut Straßenverkehrsordnung "rechts vor links" gilt und er demnach Anspruch auf den vollständigen Ersatz seines Schadens habe. Dies sah die Gegenseite natürlich ganz anders, sodass der Fall zuerst vor dem Amtsgericht Lübeck, später dann vor dem Bundesgerichtshof landete. Nach Ansicht der Richter des BGHs gilt auf öffentlichen Parkplätzen jedoch nur dann die Vorfahrtsregel "rechts vor links", wenn den Fahrspuren durch die bauliche Gestaltung ein eindeutiger Straßencharakter zukommt. Dies gelte aber ausdrücklich nicht für die Fahrgassen eines Parkplatzes. Hier müssen sich die Fahrer*innen gegenseitig verständigen. Schließlich, so die Richter weiter, dienten diese Gassen der Erschließung von Parkmöglichkeiten sowie dem Be- und Entladen der Fahrzeuge und eben nicht der zügigen Abwicklung des Verkehrs. So sei es der Sicherheit dienlicher, wenn Autofahrer gegenseitige Rücksicht nehmen und sich über die Vorfahrt verständigen.

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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