Wird der Newsletter richtig angezeigt? Wenn nicht, klicken Sie bitte hier

Newsletter "Rund um Rechtsschutz"
Ausgabe 01/2015 | 08.01.2015

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion

Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters
Goldener Tipp: So heizen und lüften Sie richtig
Urteil des Monats: der betrunkene Fahrradfahrer
Ausgerutscht! Glatteis im Parkhaus.
Und dann war da noch ...
Goldener Tipp: So heizen und lüften Sie richtig

Das bewusste Heizen und Lüften einer Mietwohnung oder der eigenen vier Wände sorgt für ein gesundes Raumklima und senkt gleichzeitig den Energieverbrauch. Eine Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad spart dabei rund sechs Prozent der Heizkosten. Darüber hinaus wird die Schimmelgefahr mit dem richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten auch gesenkt. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Wohnung richtig heizen und lüften ...


Foto: © Vitaliy Hrabar - Fotolia

Urteil des Monats: der betrunkene Fahrradfahrer

Fahrradfahrer, aufgepasst! Wer in stark alkoholisiertem Zustand mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht, dem kann seine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen werden. Aber nicht nur das. Wie ein Radfahrer aus Süddeutschland Anfang Dezember erfahren musste, kann dem Radler sogar verboten werden, ohne Beibringen eines Gutachtens durch eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU) weiter mit dem Fahrrad zu fahren ...

Foto: © andreusK - Fotolia

Ausgerutscht! Glatteis im Parkhaus.
Jedes Jahr im Winter kommt es zu glätte- und schneebedingten Unfällen, die zum Teil schlimme Folgen für die Geschädigten haben. Bei glättebedingten Unfällen stellt sich zudem häufig die Frage, wer eigentlich für den eingetretenen Schaden haftet. So musste das Landgericht Dortmund vor kurzem entscheiden, ob auch Parkhausbetreiber zum Winterdienst im Inneren der Parkgarage verpflichtet sind ...


Foto: © Astrid Gast - Fotolia.com
Und dann war da noch ...

…das Halteverbotsschild mit dem Zusatz „werktags“. In deutschen Städten findet man immer wieder Halteverbotsschilder, die mit Zusatzschildern ausgestattet sind. Diese sollen das Halteverbot auf bestimmte Uhrzeiten oder Tage beschränken. Hierzu gehört auch der Zusatz „werktags“. Häufig wird dieses „werktags“ jedoch mit den Arbeitstagen Montag bis Freitag gleichgesetzt. Nach Ansicht der Gerichte ist der Samstag jedoch auch als Werktag anzusehen. Somit gilt das Halteverbot mit diesem Zusatzschild auch samstags.

Foto: © Fixativ - Fotolia


++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

Impressum + Newsletterabmeldung:
ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG: Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf
Tel.: 0800 4636835 (deutschlandweit gebührenfrei) | Fax: (0211) 529-5199 | E-Mail: newsletter@oerag.de

Vorstand: Klaus R. Hartung | Andreas Heinsen
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Walter Tesarczyk
Datenschutzbeauftragter: Hans-Peter Seif | E-Mail: info@oerag.de

Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf | Registergericht Düsseldorf HRB 12073
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Falls Sie den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, klicken Sie einfach auf den folgenden Link. Sie werden dann direkt aus unserem Verteiler gelöscht. Sollte der Link nicht anklickbar sein, kopieren Sie den kompletten Link und fügen Sie ihn in die Adresszeile Ihres Internet-Browsers ein.

[abmeldelink]