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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 09/2022

30.09.2022

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Stadtratte - iStock

Grundsteuer-Reform: Was Immobilien-Eigentümer zu erwarten haben

Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das bisherige Grundsteuersystem gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und aus diesem Grund geändert werden muss. Im Folgenden haben wir versucht, einige wichtige Fragen zum Thema zu sammeln und zu beantworten, um einen ersten Überblick zur Grundsteuer-Reform zu geben. Detailregelungen und länderspezifische Abweichungen sollten im Nachgang mit dem regionalen Finanzamt geklärt werden ...

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Foto: © Tuned_In - iStock

Bauvorschriften - wie ausgefallen darf mein Eigenheim aussehen?

Ein gelbes Dach oder eine pinke Fassade? Häuslebauer dürfen in Deutschland ihr Haus nicht immer nach Wunsch bauen. Hierfür gibt es Vorgaben der Gemeinden sowie Verordnungen und Gesetze. Das führt so weit, dass die Bauaufsicht sogar im Nachgang verlangen kann, dass ein fertiges Haus noch einmal verändert werden muss. Vorsicht ist also geboten ...

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Foto: © zinkevych - Fotolia.com

Problemfall Überstunden

Wie viele Arbeitsstunden von einem Arbeitnehmer pro Woche geleistet werden müssen, regelt im Normalfall der Arbeitsvertrag. Trotzdem kommt es mittlerweile regelmäßig vor, dass bei der Arbeit Überstunden anfallen. Wir fassen zusammen, wann ein Arbeitgeber die Überstunden anordnen kann, ob sie bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden können und wie viele Stunden Arbeit am Tag überhaupt erlaubt sind ...

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Und dann war da noch ...

... ein 72-jähriger Mann, der mit seinem Elektro-Fahrrad unterwegs war und aufgrund eines Hundes stürzte. Der Vierbeiner lief am Straßenrand und wurde von seinem Herrchen, der auf der anderen Straßenseite stand, gerufen. Anstatt zu seinem Herrchen zu laufen, trottete der Hund auf den Radfahrer zu, der daraufhin bremste und dabei zu Fall kam. Aufgrund dieses Sturzes, bei dem er sich unter anderem einen Schlüsselbeinbruch zu zog, klagte der 72-jährige auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Damit hatte er aber nur teilweise Erfolg, wie das Oberlandesgericht Oldenburg vor kurzem entschied (13 U 199/21). Wer als Fahrradfahrer am öffentlichen Straßenverkehr teilnehme, müsse in der Regel grundsätzlich dazu in der Lage sein, sein Zweirad ohne zu stürzen abzubremsen, einem Hindernis auszuweichen und auch sicher abzusteigen. Allerdings verwirklichte sich durch das Verhalten des Hundes zusätzlich eine typische Tiergefahr, da das Tier den Unfall letztlich ausgelöst hatte. Das führt am Ende zu einer Mithaftung des Hundehalters in Höhe von 50 Prozent.

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

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