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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 05/2023

30.08.2023
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die Schule hat wieder angefangen. Aufgeregte und nervöse Schulkinder prägen das Straßenbild, gerade in Bereichen, in denen sich Grundschulen befinden. Wir haben ein paar Tipps, worauf Sie und Ihre Kinder auf dem Weg zur Schule achten sollten. Das Thema E-Mobilität ist in aller Munde. Der Verkehr auf Deutschlands Straßen wandelt sich. Wie vielseitig es bei diesem Thema zugeht, zeigt eine Umfrage der öffentlichen Versicherer und der YouGov Deutschland GmbH. Außerdem erfahren Sie im aktuellen Newsletter, wer für Schäden durch Kinderhand haftet und warum Sie eine Kündigung nicht vorschnell an den Arbeitgeber verschicken sollten.

Viel Spaß mit unserer neuen Newsletter-Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion

 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: ©vicnt- iStock

Wer haftet für Schäden durch Kinderhand?

Kinder sorgen für viel Freude und bereichern das Leben ihrer Eltern. Doch was passiert, wenn Kinder beim Spielen Nachbars Fensterscheibe mit dem Fußball kaputtschießen? Oder zu Besuch bei Freunden im Übermut den Tisch abräumen? Haften Eltern dann automatisch? ...

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Foto: © canetti - iStock

E-Mobilität - Die Deutschen bleiben skeptisch

Der Verkehr auf Deutschlands Straßen wandelt sich zusehends. In immer mehr Städten sausen E-Scooter durch die Straßen. Die Anzahl der Ladestationen für E-Autos wächst und immer mehr Menschen denken über eine Anschaffung nach. Viele bleiben aber nach wie vor skeptisch. Das zeigt eine Umfrage der öffentlichen Versicherer. Wir geben Tipps, was es beim Thema E-Mobilität zu beachten gilt ...

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Foto: © candy1812 - Fotolia

Der sichere Schulweg

In einigen Bundesländern sind die Sommerferien in diesem Jahr bis Mitte August wieder vorbei und ein neues Schuljahr beginnt. Aufgeregte Schulkinder und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Berufsverkehr prägen dann wieder das Straßenbild. Die Gefahr schwerer Unfälle an stark befahrenen Straßen oder unübersichtlichen Kreuzungen steigt. Um das Risiko eines Unfalls zu verringern, geben wir Ihnen hier einige Tipps, worauf Sie und Ihre Kinder auf dem Weg zur Schule achten sollten ...

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Und dann war da noch ...

... die vorschnelle Kündigung. Nach 20 Jahren im Unternehmen kündigte ein Schichtmeister im April 2021 seinen Job "fristgerecht und zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist". Allerdings nahm er seine Kündigung zehn Tage später per E-Mail wieder zurück, worauf er von der Geschäftsleitung jedoch keine Rückmeldung erhielt.

Im darauffolgenden November wurde dem Arbeitnehmer dann von der Personalabteilung mitgeteilt, dass es bei der zunächst gewünschten Kündigung bleibt und er seinen Betriebsschlüssel und Werksausweis abgeben solle. Hiergegen klagte der Schichtleiter vor Gericht. Sein Wunsch: Weiterbeschäftigung als Schichtmeister zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen. Schließlich habe der Arbeitgeber seiner Meinung nach das Angebot zur Kündigungsrücknahme zwar nicht ausdrücklich, aber doch konkludent angenommen, indem er ihn bis November weiterbeschäftigte.

Die Klage blieb vor dem Landesarbeitsgericht Thüringen (Az. 5 Sa 243/22) jedoch ohne Erfolg. Das Gericht bestätigte die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, da der Arbeitnehmer seine (vorschnelle) Kündigung nicht einseitig zurücknehmen konnte. Eine Fortsetzung oder Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses wurde weder ausdrücklich noch konkludent vereinbart und die Weiterbeschäftigung bis November lag schlicht an der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist von sieben Monaten.

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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