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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 07/2017

27.07.2017

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © olenatur - Fotolia.com

Ohne Mängelanzeige keine Reisepreisminderung

Um den Reisepreis mindern zu können, müssen Urlauber etwaige Mängel ihrem Reiseveranstalter rechtzeitig melden. Häufig erfährt dieser erst durch die Beschwerde von Baustellen im Hotel, schlechtem Essen oder dreckigen Zimmern. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied Ende des vergangenen Jahres, dass die Mängelanzeige auch dann an den Reiseveranstalter herangetragen werden muss, wenn dieser den Mangel bereits kannte ...

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Foto: © Ben La Fee - Fotolia.com

Das zerkratzte Auto – wer haftet bei Schäden durch Waschanlagen

Vor allem im Frühjahr und im Sommer zieht es viele Autofahrer in die nahegelegenen Waschanlagen. Schließlich sollen der Lack und die Felgen in der Sonne glänzen. Ärgerlich wird es jedoch, wenn der Lack nicht nur glänzt, sondern auch zerkratzt wurde. Auch abgebrochene Antennen oder Scheibenwischer sind ein immer wieder auftretendes Ärgernis. Was im Schadenfall zu tun ist und wer für den Schaden aufkommen muss, erklären wir im folgenden Text ...

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Foto: © Picture-Factory - Fotolia.com

Handy weg? Wie Sie das Smartphone richtig sichern!

Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) waren im September 2016 fast 1,4 Millionen Smartphones zur Sachfahndung ausgeschrieben. Klar, das Mobiltelefon ist schnell geklaut. Egal, ob das Gerät lose in der Hosentasche steckt oder offen auf dem Restaurant-Tisch liegt – Diebe haben es oft viel zu leicht an die begehrten Smartphones zu gelangen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie den Diebstahl vermeiden und Ihre Daten nach dem Diebstahl schützen können ...

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Foto: © Olaru Radian - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... der Fahrer eines mehr als 40.000 Euro teuren Audi, der sich an den Geräuschen der Klimaanlage störte. Obwohl es sich bei dem Fahrzeug um einen Neuwagen handelte, nervte in die Klimaanlage wenn er bei 70 bis 80 km/h den Wagen beschleunigte. Also verklagte er das Autohaus auf Rücknahme des Wagens. Schließlich bescheinigte sogar ein Sachverständiger ein leichtes „Grollen“ aus dem Verteilerbereich. Das Landgericht Münster fand die grollende Klimaanlage jedoch gar nicht schlimm und wies die Klage ab. Bei einer Probefahrt hatten sich die Richter selbst einen Eindruck von den Störgeräuschen gemacht. Mit dem Ergebnis, dass weder ein technischer Fehler noch ernsthafte Störgeräusche zu erkennen waren.


 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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