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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 06/2017

27.06.2017

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Robert Kneschke - Fotolia.com

Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Zeit für viele Schülerinnen und Schüler, ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufzubessern. Egal ob Zeitungen austragen oder Regale im Supermarkt einräumen, die Auswahl an Jobs ist groß. Trotzdem sind einige Dinge zu beachten. Wir haben Ihnen die wichtigsten rechtlichen Vorgaben zusammengefasst ...

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Foto: © SZ-Designs - Fotolia.com

Rechtsirrtümer im Alltag – Eltern und Kinder

Mit unserer neuen Rubrik „Rechtsirrtümer im Alltag“ möchten wir in unregelmäßigen Abständen populäre Rechtsirrtümer aufzeigen und juristisch richtigstellen. Einige weit verbreitete Irrtümer beziehen sich auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Der bekannteste betrifft die Haftung der Eltern für ihre Kinder ...

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Foto: © Bits and Splits - Fotolia.com

Kein Fahrverbot trotz Rotlichtverstoßes

Bei einem sogenannten Rotlichtverstoß wird für den Fahrer des Fahrzeugs mindestens ein Bußgeld von 90 Euro fällig. Bei Gefährdung des Straßenverkehrs bzw. wenn die Ampel bereits eine Sekunde lang auf Rot geschaltet war, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro. Hinzu kommt dann ein Fahrverbot von einem Monat. Bei bestimmten Härtefällen besteht jedoch die Möglichkeit, diese Strafen abzuändern. Über solch einen Fall musste nun das Oberlandesgericht Bamberg entscheiden (Az. 3 Ss OWi 1620/16) ...

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Foto: © Astrid Gast - Fotolia.com

Und dann war da noch ...

... das heiße Wetter. Aus gegebenem Anlass noch mal kurz der Hinweis, dass sich vor allem in den heißen Sommermonaten das Innere eines Autos, das in der Sonne abgestellt wurde, auf bis zu 70 Grad erwärmen kann. Auch wenn sich der Wagen zum Zeitpunkt des Abstellens im Schatten befand, kann das Auto bereits nach wenigen Minuten aufgrund der veränderten Sonnenposition in der Sonne stehen. Ein Baby oder Haustier, das im Auto zurückgelassen wurde, ist in dieser Situation hilflos. Erkennen Sie solch eine Situation, sollten Sie versuchen, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Fragen Sie dazu auch in den umliegenden Geschäften nach. Sollte dies zu keinem Erfolg führen, rufen Sie bei der Polizei an und erklären Sie ihr die Situation. Sollte hierfür Ihrer Meinung nach keine Zeit mehr sein, da sich das Baby oder Tier in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, dürfen Sie auch die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen. Rechtlich sind Sie hier auf der sicheren Seite. In § 34 des deutschen Strafgesetzbuchs steht: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig.“ Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: Hund in Gefahr – wann Sie im Sommer die Autoscheibe einschlagen dürfen!


 

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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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