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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 12/2021

23.12.2021

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Chainarong Prasertthai - iStock

Wann können Sie Ihren Resturlaub ins Folgejahr übertragen?

Ein weit verbreiteter Irrtum im Arbeitsleben ist, dass Arbeitnehmer ihren Resturlaub auf jeden Fall mit in das kommende Jahr nehmen können. Grundsätzlich müssen Urlaubstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen werden. In welchen Fällen ein Übertrag doch erlaubt ist, lesen Sie hier ...

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Foto: © �beekeepx - iStock

Eisglätte: Welches Streumittel hilft im Winter?

Jedes Jahr im Winter stellt sich nach den ersten richtig kalten Tagen die Frage, welches Streumittel sich am besten für Treppen und Gehwege eignet. Selbst die Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Thema beschäftigen. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil, dass Hobelspäne kein geeignetes Streumittel für eisglatte Straßen sind. Wir geben Ihnen im Folgenden ein paar Tipps ...

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Foto: © -Daria Kulkova - iStock

Mit der Autodachbox sicher in den Urlaub

Vor allem Reisende, die in den Skiurlaub fahren wollen, kennen das Problem: im Auto ist nicht genügend Raum für Familie und zusätzliches Gepäck. Abhilfe schafft dabei häufig die sogenannte Autodachbox, die durch ihren zusätzlichen Laderaum den Trip in die Berge deutlich entspannt. Doch Vorsicht, durch die Dachbox kann sich das Fahrverhalten Ihres Autos verändern. Wir haben Ihnen deshalb die wichtigsten Hinweise im Umgang mit einer Autodachbox zusammengestellt ...

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Und dann war da noch ...

...die Vorweihnachtszeit mit all den festlich geschmückten Christbäumen, den leckeren Plätzchen und all den bunten Lichtern.


Die "Rund um Rechtsschutz" -Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern eine besinnliche und schöne Vorweihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.




> weitere Rechtsschutz News finden Sie hier

 

Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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