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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 03/2021

30.03.2021

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © tommaso79 - iStock

Rechtsirrtümer im Alltag - Der Verkehrsunfall

Mit unserer Rubrik Rechtsirrtümer im Alltag möchten wir in unregelmäßigen Abständen populäre Rechtsirrtümer aufzeigen und juristisch richtigstellen. Auch im Straßenverkehr sind einige Rechtsirrtümer weit verbreitet. Das betrifft auch Verkehrsunfälle. Die bekanntesten Irrtümer haben wir Ihnen hier zusammengefasst. ...

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Foto: © jdwfoto - iStock

Oft vernachlässigt: der digitale Nachlass

Fast 90 Prozent der Deutschen gehen mindestens einmal pro Woche ins Internet. Dort wird eingekauft, mit Menschen oder Behörden kommuniziert oder einfach in einem der vielen sozialen Medien gesurft. Viele Online-Services vereinfachen letztlich das tägliche Leben. Für viele dieser Services benötigt der Nutzer jedoch einen persönlichen Account samt Benutzername und Passwort. Was aber passiert mit diesen Accounts, wenn der Inhaber verstirbt? ...

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Foto: © Mickis-Fotowelt - iStock

Sturmabsicherung am Eigenheim

In den vergangenen Wochen war es draußen ziemlich ungemütlich. Die ersten Stürme des Jahres ziehen über das Land und hinterlassen mehr oder weniger große Schäden. Auch wenn Sturm und Regen unabwendbare Naturereignisse sind, können vor allem Hauseigentümer einiges tun, um Schäden am Haus oder durch herunterfallende Hausteile zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. ...

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Und dann war da noch ...

...ein Ferrari-Fahrer, der als Ersatz für seinen bei einem Unfall beschädigten Sportwagen einen Lamborghini anmietete. Die entstandenen Mietwagenkosten in Höhe von mehr als 5.600 Euro wollte der Versicherungsnehmer vom Unfallverursacher erstattet bekommen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hielt die Anmietung des Lamborghini jedoch für nicht angemessen. Die Versicherung hielt die Anmietung eines Porsche Carrera oder 8-er BMW für zumutbar und erstatte lediglich einen Betrag von etwa 1.600 Euro. Hiergegen klagte der Ferrari-Fahrer. Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 93/20) sah keinen Anspruch auf Erstattung der vollen Kosten. Zwar dürfe sich ein Unfallgeschädigter grundsätzlich ersatzweise denselben oder einen vergleichbaren Wagentyp beschaffen. Dies gelte aber nicht schrankenlos. Ein Unfallgeschädigter müsse sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts für ein kurze Zeit mit einem weniger komfortablen Wagentyp begnügen, wenn ein typengleiches Fahrzeug nur für eine besonders hohe Miete zu haben ist. Dies war hier der Fall.



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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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