… Hassattacken auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken. Diese werden von den deutschen Gerichten zunehmend als genauso gravierend angesehen wie im richtigen Leben. Dies bekam nun ein verurteilter Gewalttäter aus Westfalen zu spüren. Er saß wegen einer Körperverletzung im Gefängnis, weil er seine Exfrau bedroht und mit einem Messer verletzt hatte.
Nachdem er zwei Drittel seiner Strafe abgesessen hatte, wurde der Rest zur Bewährung ausgesetzt. Verbunden war diese Bewährung mit dem Verbot, Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen. Der Verurteilte hielt sich jedoch nicht daran und beschimpfte sein Opfer auf Facebook. Ein „gröblicher und beharrlicher Verstoß gegen die Bewährungsauflagen“ befanden die Richter des Oberlandesgerichts in Hamm und hoben die Bewährung kurzerhand wieder auf.
Der Gewalttäter muss nun auch den Rest seiner Strafe im Gefängnis verbringen.
Foto: © Brian Jackson - Fotolia
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Wichtiger Hinweis:
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.
Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).
|