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Newsletter "Rund um Rechtsschutz"
Ausgabe 08/2015 | 06.08.2015

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion

Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters
Goldener Tipp: Was tun als Einbruchsopfer?
Urteil des Monats: Auf die Haltung kommt es an
Das Risiko bei einer Mietminderung
Und dann war da noch ...
Goldener Tipp: Was tun als Einbruchsopfer?

Für die meisten Betroffenen ist ein Einbruch in die eigenen vier Wände ein echter Schock. Nicht nur der materielle Schaden, sondern auch das Gefühl, zu Hause nicht mehr sicher zu sein, nagt an den Opfern. Häufig haben Einbrecher jedoch leichtes Spiel, in die ausgewählte Wohnung einzusteigen. Wir geben Ihnen einige Tipps, wie Sie Ihr Zuhause etwas sicherer machen können und was Sie im Falle eines Einbruchs tun sollten ...

Foto: © Photographee.eu - Fotolia

Urteil des Monats: Auf die Haltung kommt es an

Sommerzeit – Freibadzeit. Vor allem Spaßbäder haben im Sommer Hochsaison. Highlight dieser Bäder sind häufig auch Schwimmbadrutschen, die von Jung und Alt gleichermaßen geliebt werden. Jedoch kommt es immer wieder zu Unfällen, die nicht selten anschließend vor Gericht enden. Wie auch der folgende Fall ...



Foto: Brocreative - Fotolia

Das Risiko bei einer Mietminderung
Immer wieder gibt es Streit zwischen Mieter und Vermieter. Häufig geht es dabei um das Mindern der Miete. Denn eigentlich gilt der Grundsatz, dass man nur 100% der Miete zahlen muss, wenn die Wohnung auch zu 100% in Ordnung ist. Schäden muss niemand dulden. Allerdings sollte man sich an einige Regeln halten, denn das eigenständige Mindern der Monatsmiete kann zu einer fristlosen Kündigung führen ...


Foto: © Zlatan Durakovic - Fotolia

Und dann war da noch ...

…die Frage, wann die gesetzliche Unfallversicherung greift. In dem verhandelten Fall befand sich ein junger Mann im Rahmen einer beruflichen Umschulungsmaßnahme im ersten Stock eines Unterrichtsgebäudes. Eine Mitschülerin versuchte den 27-Jährigen mit einer Wasserpistole nass zu spritzen, woraufhin der junge Mann kurzerhand aus dem Fenster sprang. Dabei landete er zunächst auf einem Welldach, durch das er dann hindurchstürzte und sich nicht unerheblich verletzte. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, wogegen der Verletzte später klagte. Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschied jedoch zugunsten der Berufsgenossenschaft. Nach Auffassung des Landessozialgerichts liegt ein Arbeitsunfall nur dann vor, wenn die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist. Verletzungen als Folge von Neckereien und Spielereien während der Arbeitszeit oder Ausbildung sind nicht gesetzlich unfallversichert, soweit sie unter Erwachsenen stattfinden. Ein Arbeitsunfall liegt nur dann vor, wenn die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen sei.

Foto: ©shoot4u - Fotolia


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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

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Datenschutzbeauftragter: Hans-Peter Seif | E-Mail: info@oerag.de

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Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
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