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Newsletter "Rund um Rechtsschutz"
Ausgabe 07/2015 | 16.07.2015

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion

Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters
Goldener Tipp: Was tun bei Reisemängeln?
Urteil des Monats: Sturz im Supermarkt
Der verbotene Kopfsprung
Und dann war da noch ...
Goldener Tipp: Was tun bei Reisemängeln?

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Doch nicht immer wird aus der geplanten Reise der erhoffte Traumurlaub. Egal ob Ungeziefer im Hotelzimmer, ein Steinstrand, wo doch weißer Sandstrand im Katalog zugesagt wurde, oder ein fehlender, aber vorher zugesicherter Meerblick: Reisemängel gibt es zur Genüge. Häufig können Urlauber im Nachhinein den Reisepreis beim Veranstalter mindern. Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten. Wir haben Ihnen für den Fall der Fälle einige Tipps zusammengestellt ...

Foto: © witthaya - Fotolia

Urteil des Monats: Sturz im Supermarkt

Für Ladenlokalbetreiber gilt eine besondere Verkehrssicherungspflicht bezüglich der Kunden, die ihre Geschäftebetreten. Das heißt, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die Pflicht hat, notwendige und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer Personen zu verhindern. Wie weit diese Verkehrssicherungspflicht reicht, musste nun ein Lebensmittelgeschäft in Berlin erleben ...


Foto: © Halfpoint

Der vorbotene Kopfsprung
Was gibt es Schöneres, als sich im Sommer in einem kleinen Baggersee abzukühlen? Leider ist das Schwimmen nicht in jedem See erlaubt. Immer wieder kommt es gerade im Sommer zu schweren Verletzungen, weil sich Besucher über das ausgesprochene Badeverbot hinwegsetzen. Dass der Eigentümer des Sees in diesen Fällen nicht haften muss, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) ...


Foto: © Patrizia Tilly - Fotolia

Und dann war da noch ...

…ein Mann aus dem Rheinland, der seinen Urlaub am Mittelmeer verbrachte. Auf einem Liegestuhl am Schwimmbecken genoss er die abendliche Sonne. Plötzlich klappte der Kopfteil der Liege nach hinten weg, wobei ein Finger des Urlaubers in der Liege eingeklemmt wurde. Bei diesem Unfall verlor der Rheinländer eine Fingerkuppe.

Trotzdem blieb seine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor Gericht erfolglos. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass nur "sicherheitsrelevante" Teile der Hotelanlage regelmäßig kontrolliert werden müssten – unter anderem Treppen, Handläufe und Brüstungen. Eine Poolliege, so die Richter, gehöre jedoch nicht dazu.

Foto: © anyaberkut - Fotolia


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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

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