Wird der Newsletter richtig angezeigt? Wenn nicht, klicken Sie bitte hier

Newsletter "Rund um Rechtsschutz"
Ausgabe 05/2015 | 19.05.2015

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion

Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters
Goldener Tipp: Nutzung des Mobiltelefons zur Werkstattsuche
Urteil des Monats: Ausrutscher mit Folgen
Ratgeber: Wann darf gegrillt werden?
Und dann war da noch ...
Goldener Tipp: Nutzung des Mobiltelefons zur Werkstattsuche

Ein Mobiltelefon darf während der Fahrt auch nicht dafür in der Hand gehalten werden, um bei einer Fehlermeldung des Fahrzeugs nach der nächsten Werkstatt zu suchen. Dass es sich dabei auch um eine Ordnungswidrigkeit handelt, musste nun ein Autofahrer in Nordrhein-Westfalen feststellen ...


Foto: © HaywireMedia - Fotolia

Urteil des Monats: Ausrutscher mit Folgen

Wer in einem erkennbar frisch gewischten Treppenhaus ausrutscht und sich dabei schwere Verletzungen zuzieht, hat keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Das stellte das Amtsgericht München in einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung fest ...



Foto: © spql - Fotolia

Ratgeber: Wann darf gegrillt werden?
Kaum steigen die Temperaturen im Frühling, werden die Elektro- und Holzkohlegrills aus dem Keller hervorgeholt und es wird fleißig angegrillt. Vor allem in Städten, in denen der eigene Garten nicht selbstverständlich ist, stellt das Grillen auf dem heimischen Balkon ein zwischenmenschliches Problem dar ...




Foto: © Warren Goldswain - Fotolia
Und dann war da noch ...

…ein Mieter aus Hamburg, der seine monatliche Miete wegen des Lärms von einem Bolzplatz einer benachbarten Schule mindern wollte. Während die Vorinstanz dem klagenden Mieter eine Mietminderung von 10 Prozent zugesprochen hatte, wies der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage nun ab.

Zur Begründung heißt es, dass Kinderlärm laut Gesetz hinzunehmen sei. Nun muss die Vorinstanz nach Maßgabe des BGH prüfen, ob der Lärm gegebenenfalls nicht von spielenden Kindern, sondern von Jugendlichen verursacht wurde, die außerhalb der Öffnungszeiten des Platzes auf dem Platz Fußball spielen. Auf dem Bolzplatz dürfen eigentlich nur Kinder in einem Alter bis zwölf Jahren spielen, und das auch nur unter der Woche bis 18 Uhr.

Foto: © Dusan Kostic - Fotolia


++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

Impressum + Newsletterabmeldung:
ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG: Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf
Tel.: 0800 4636835 (deutschlandweit gebührenfrei) | Fax: (0211) 529-5199 | E-Mail: newsletter@oerag.de

Vorstand: Klaus R. Hartung | Andreas Heinsen
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Walter Tesarczyk
Datenschutzbeauftragter: Hans-Peter Seif | E-Mail: info@oerag.de

Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf | Registergericht Düsseldorf HRB 12073
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Falls Sie den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, klicken Sie einfach auf den folgenden Link. Sie werden dann direkt aus unserem Verteiler gelöscht. Sollte der Link nicht anklickbar sein, kopieren Sie den kompletten Link und fügen Sie ihn in die Adresszeile Ihres Internet-Browsers ein.

[abmeldelink]