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Newsletter "Rund um Rechtsschutz"
Ausgabe 03/2015 | 13.03.2015

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion

Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters
Goldener Tipp: worauf achten beim Hauskauf?
Urteil des Monats: das nachträglich aufgestellte Halteverbotsschild
Rechtliche Risiken beim Ehrenamt?
Und dann war da noch ...
Goldener Tipp: worauf achten beim Hauskauf?

Wer träumt nicht auch manchmal von einem Eigenheim? Dieser Traum muss nicht zwingend mit einem Neubau und dem damit einhergehenden Baustress verbunden sein. Auch gebrauchte Immobilien haben ihren Charme. Wir geben Ihnen Tipps, worauf Sie beim Hauskauf achten sollten ...

 


Foto: © Kadmy - Fotolia.com

Urteil des Monats: das nachträglich aufgestellte Halteverbotsschild

Gemäß einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt muss ein Kraftfahrer, der sein Fahrzeug auf einem Parkplatz parkt, trotzdem die Abschleppkosten zahlen, wenn die zuständige Behörde nachträglich Parkverbotsschilder aufstellt und das betroffene Fahrzeug am vierten Tag nach Aufstellung der Verbotsschilder abgeschleppt wurde. Das musste nun ein Autofahrer aus Neustadt erfahren, der mit Freunden einige Tage in den Urlaub reisen wollte ...


Foto: © Horst Schmidt - Fotolia.com

Rechtliche Risiken beim Ehrenamt?
Fast jeder dritte Deutsche übt ein Ehrenamt aus. Dabei ist es egal, ob man beim Technischen Hilfswerk, in einem Sportverein oder als Wahlhelfer fungiert. Ein Ehrenamt ist per Definition ein freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf ein Entgelt ausgerichtet ist. Ohne ehrenamtliche Helfer würden deshalb viele Bereiche im öffentlichen und auch sozialen Leben gar nicht mehr funktionieren. Aber wie verhält es sich eigentlich mit der rechtlichen Seite des Ehrenamtes ...


Foto: © Romolo Tavani - Fotolia.com
Und dann war da noch ...

…der Bundesfinanzhof in München, der vor kurzem entschied, dass auch die Einkommenssteuererklärung per Fax wirksam an das Finanzamt übermittelt werden kann. Durch das Erfordernis der Schriftlichkeit soll sichergestellt werden, dass die Person, die das Schriftstück betrifft, und der Inhalt der Erklärung eindeutig festgestellt werden können und dass es sich nicht lediglich um einen Entwurf handelt. Insoweit gilt für die Einkommenssteuer letztlich nichts anderes als für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze. Hierfür wurde bereits höchstrichterlich entschieden, dass eine Übermittlung per Telefax in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig ist.

Foto: © Maksim Kostenko - Fotolia.com


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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

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