… die Tatsache, dass auch jahrelange Parkverstöße zum Verlust der Fahrerlaubnis führen können. Dies musste nun ein Verkehrsteilnehmer aus Baden-Württemberg erfahren, der innerhalb von sechs Jahren mindestens 151 Mal gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs verstoßen hatte. Hierzu zählt unter anderem das Parken im Halteverbot oder auf Gehwegen.
Offensichtlich beeindruckten die Verwarnungen und Ordnungsgelder den Antragsteller nur wenig. Bei andauernden Verstößen können jedoch Bedenken gegen die allgemeine Kraftfahrteignung bestehen. Vor allem dann, wenn sich in dem Verhalten in Verbindung mit einschlägigen Eintragungen im Fahrregister eine gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbart.
Foto: © Daniel Hohlfeld- Fotolia
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