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Der neue Bußgeldkatalog

Verkehr - News 29/04/2020

Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, werden nicht nur Bußgelder erhöht, sondern auch einige Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geändert. Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Der neue Bußgeldkatalog
© TimSiegert-batcam - iStock
Die Änderungen des Bußgeldkatalogs stehen teilweise in engem Zusammenhang mit Neuerungen und Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hierbei steht die Förderung der modernen Mobilität (Carsharing und E-Fahrzeuge) ebenso im Vordergrund wie auch der Schutz des Radverkehrs. So erfahren beispielsweise die Sanktionen für Halt- und Parkverstöße mit Bezug zum Fuß- und Radverkehr eine deutliche Erhöhung. Wer nun zum Beispiel unzulässig auf einem Geh- und Radweg geparkt hat, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Die Erhöhung der Geldbußen ist dabei erforderlich, um – so das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – eine ausreichende generalpräventive Abschreckungswirkung sicherzustellen.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse. Diese kann zukünftig genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder bis zu 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem droht für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Neu ist ebenfalls ein Fahrverbot für das Nichtbilden einer Rettungsgasse auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung.

Temposünder werden zukünftig wesentlich härter bestraft. Bei Geschwindigkeitsverstößen wird nun schneller ein Monat Fahrverbot verhängt. Dieses Fahrverbot gilt innerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften von 26 km/h. Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen. Dazu gibt es ein Bußgeld von 70 Euro innerorts sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen werden die Geldbußen verdoppelt. Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Letztlich wird auch das Bußgeld für das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt erhöht und beträgt jetzt 75 Euro, dazu wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Und auch Auto-Poser müssen tiefer in die Tasche greifen. Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.
 

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