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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 08/2021

31.08.2021

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © dolgachov - iStock

Mit dem Smartphone in die Schule

Nach den Sommerferien beginnt auch ein neues Schuljahr. Und damit der ewig währende Streit darüber, ob die Kinder und Jugendlichen ihr Handy mit in den Unterricht nehmen oder sogar benutzen dürfen und welche Handhabe die Lehrer eigentlich dagegen haben. Eine einheitliche Regelung der Bundesländer gibt es nicht. Wir haben Ihnen deshalb ein paar Informationen zu diesem Thema zusammengefasst ...

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Foto: © pbaum - Fotolia

Wer haftet für Schäden durch Kinderhand?

Kinder sorgen für viel Freude und bereichern das Leben ihrer Eltern. Doch was passiert, wenn Kinder beim Spielen Nachbars Fensterscheibe mit dem Fußball kaputtschießen? Oder zu Besuch bei Freunden im Übermut den Tisch abräumen? Haften Eltern dann automatisch? ...

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Foto: © mikdam - Fotolia

Mit dem Auto sicher durch den Herbst!

Nebel, Regen, Wildwechsel oder sogar die ersten glatten Straßen: Autofahrer müssen im Herbst besonders vorsichtig sein. Doch nicht nur die Straßenverhältnisse ändern sich, auch das Fahrzeug sollte an die Jahreszeit angepasst werden. Was Sie besonders beachten sollten, haben wir in dem folgenden Artikel zusammengefasst ...

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Und dann war da noch ...

... eine 95-jährige Rentnerin, die vor dem Amtsgericht Bielefeld Verantwortung übernehmen musste. Trotz ihrer Geh- und Hörbehinderung hatte die Beschuldigte ihren Nachbarn mit Steinen beworfen und ziemlich unflätig beschimpft. Als Beweismittel lag der Vorsitzenden Richterin eine Videoaufzeichnung vor, die das Opfer selbst angefertigt hatte. Hier ist zu erkennen, wie die Rentnerin, die sich vor Gericht selbst vertrat, mit Steinen schmeißt. Der filmende Nachbar konnte aber ausweichen und blieb unverletzt. Streitig war hingegen die Größe der geworfenen Steine. Während die Richterin von Pflastersteinen sprach, beteuerte die Angeklagte mit Blick auf ihre schwachen Hände, es seien lediglich Fliesenstückchen gewesen. Aber auch diese Diskussion konnte der Rentnerin letztlich nicht helfen. Das Amtsgericht verurteilte sie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro.



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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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