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Eine Frau lässt ihren Blick aus dem Fenster ihres Büros schweifen.

Manager Rechtsschutz

ÖRAG Rechtsschutzversicherung

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„Ich war über zehn Jahre als Geschäftsführer tätig.
Zwei Jahre vor Vertragsende wurde ich abberufen und sofort freigestellt. Das Verfahren ging vor Gericht.
Mein Manager-Rechtsschutz hat alle Kosten übernommen.“

Ihr Manager-Rechtsschutz

Als Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung müssen Sie auch in kritischen Situationen wichtige Entscheidungen für Ihr Unternehmen treffen. Oft ist es schwierig, frühzeitig mögliche finanzielle Risiken abzuschätzen. Auch für Fehler Ihrer Mitarbeitenden können Sie zur Verantwortung gezogen werden. Im schlimmsten Fall haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen. Minimieren Sie dieses Risiko mit unserem Manager-Rechtsschutz! Dieser übernimmt bei rechtlichen Streitigkeiten für Sie die Kosten. Auch wenn der Streitwert Ihrer Rechtsangelegenheit sehr hoch ist.

Highlights:

Außergerichtliche Tätigkeit automatisch enthalten Mitversicherung von Neben- und Interimsmandaten Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Sachverständigen Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen Telefonische psychosoziale Beratung u. v. m.

Beispiele für Ihren Manager-Rechtsschutz

Was leistet Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz?

In Ihrer Position können bei einem Rechtsstreit rund um Ihren Anstellungsvertrag hohe Kosten auftreten, da diese Streitigkeiten vor Zivilgerichten verhandelt werden. Der Streitwert richtet sich nach Ihrem Gehalt, Ihren Versorgungsansprüchen und möglichen Abfindungen. Vor allem bei einem Berufungsverfahren ist Ihr Kostenrisiko enorm hoch. Diese Kosten werden durch die D&O-Versicherung nicht abgedeckt. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz übernimmt das volle Kostenrisiko für Ihre gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung. Er ist somit der „Arbeits-Rechtsschutz“ für Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung.

Praxisfall:
Nach der Übernahme durch einen größeren Wettbewerber wird Ihnen als Geschäftsführer gekündigt. Sie schalten eine Rechtsanwältin ein. Diese versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Streitwert ist Ihr Gehalt für die Restlaufzeit Ihres Vertrags bis zu maximal 3,5 Jahren. Bei einem Jahresgehalt von 150.000 € also maximal 525.000 €. Nach mehreren Gesprächsterminen mit der Gesellschaft wird eine einvernehmliche Aufhebung Ihres Vertrages vereinbart. Als Gegenleistung erhalten Sie eine Abfindung. Die Anwaltskosten belaufen sich auf 12.500 €. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt die volle Summe abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Angenommen es kann keine außergerichtliche Einigung erzielt werden. In dem Fall belaufen sich die Kosten für das Gerichtsverfahren in der ersten Instanz auf 31.500 €. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt auch hier die volle Summe abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Versicherungssumme COMFORT:

  • Gerichtlich: 1 Mio. €
  • Außergerichtlich: 50.000 €

Versicherungssumme PRO:

  • Gerichtlich: 1 Mio. €
  • Außergerichtlich: 500.000 €

Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall:

  • Gerichtlich: 0 €
  • Außergerichtlich: 1.850 €¹/2.000 €

¹ Wenn Sie sich für eine Rechtsanwaltskanzlei entscheiden, die MEINRECHT Ihnen für einen bestimmten Rechtsschutzfall empfiehlt, zahlen Sie für diesen Rechtsschutzfall 150 € weniger Selbstbeteiligung.

Was leistet Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz?

In Ihrer Position können bei einem Rechtsstreit rund um Ihren Anstellungsvertrag hohe Kosten auftreten, da diese Streitigkeiten vor Zivilgerichten verhandelt werden. Der Streitwert richtet sich nach Ihrem Gehalt, Ihren Versorgungsansprüchen und möglichen Abfindungen. Vor allem bei einem Berufungsverfahren ist Ihr Kostenrisiko enorm hoch. Diese Kosten werden durch die D&O-Versicherung nicht abgedeckt. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz übernimmt das volle Kostenrisiko für Ihre gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung. Er ist somit der „Arbeits-Rechtsschutz“ für Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung.

Praxisfall:

Nach der Übernahme durch einen größeren Wettbewerber wird Ihnen als Geschäftsführer gekündigt. Sie schalten eine Rechtsanwältin ein. Diese versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Streitwert ist Ihr Gehalt für die Restlaufzeit Ihres Vertrags bis zu maximal 3,5 Jahren. Bei einem Jahresgehalt von 150.000 € also maximal 525.000 €. Nach mehreren Gesprächsterminen mit der Gesellschaft wird eine einvernehmliche Aufhebung Ihres Vertrages vereinbart. Als Gegenleistung erhalten Sie eine Abfindung. Die Anwaltskosten belaufen sich auf 12.500 €. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt die volle Summe abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Angenommen es kann keine außergerichtliche Einigung erzielt werden. In dem Fall belaufen sich die Kosten für das Gerichtsverfahren in der ersten Instanz auf 31.500 €. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt auch hier die volle Summe abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Versicherungssumme COMFORT:

  • Gerichtlich: 1 Mio. €
  • Außergerichtlich: 50.000 €

 

Versicherungssumme PRO:

  • Gerichtlich: 1 Mio. €
  • Außergerichtlich: 500.000 €

 

Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall:

  • Gerichtlich: 0 €
  • Außergerichtlich: 1.850 €¹/2.000 €

 

¹ Wenn Sie sich für eine Rechtsanwaltskanzlei entscheiden, die MEINRECHT Ihnen für einen bestimmten Rechtsschutzfall empfiehlt, zahlen Sie für diesen Rechtsschutzfall 150 € weniger Selbstbeteiligung.

 

Was leistet Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz?

Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigung oder Umweltdelikt: Schon ein anonymer Vorwurf gegen Sie als Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung reicht aus, damit die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung einleitet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Strafrechtliche Verfahren sind häufig langwierig und können existenzbedrohend sein. Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz übernimmt die hohen Kosten – inklusive Honorarvereinbarungen.

Praxisfall:
Nach Informationen aus der Zeitung sollen Sie als namhafter Arbeitgeber am Ort Schwarzarbeitende beschäftigen. Außerdem wird Ihnen vorgeworfen, dass Lohnabrechnungen für festangestellte Mitarbeitende gefälscht und Überstunden ohne Abzüge ausgezahlt wurden. Es besteht der Verdacht, dass ausländische Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitsgenehmigung gearbeitet haben und Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt gezahlt wurden.


Die Schwerpunktabteilung „Wirtschaftsstraftaten“ der Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Sie als Geschäftsführer und die verantwortliche Personalchefin der Firma ein. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt zu einem Stundenhonorar von 300 €.

Aufgrund der negativen Berichterstattung erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt eine Presseerklärung. Sie vereinbaren eine Pauschale von 1.500 €. Im Laufe des Verfahrens wird zusätzlich ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, um Sie zu entlasten. Die Kosten für den Sachverständigen belaufen sich auf 3.800 €.

Da die Situation für Sie auch emotional sehr belastend ist, nehmen Sie eine telefonische psychosoziale Beratung in Anspruch. Es folgen umfangreiche Vernehmungen und mehrere Stellungnahmen. Schließlich kann Ihr Anwalt die Einstellung des Verfahrens erreichen. Er berechnet einen Zeitaufwand von 38 Stunden. Es entstehen Kosten von insgesamt 28.000 €, die Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz für Sie übernimmt.

Versicherungssumme: 2 Mio. €
Strafkaution: 500.000 €
Selbstbeteiligung: 0 €

Wichtige Vorteile des Spezial- Straf-Rechtsschutzes:

  • Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen
  • Übernahme von Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)
  • Vorwurf aller Vorsatzstraftaten (inklusive Verbrechen) mitversichert
  • Regressverzicht bei Verurteilung mit Strafbefehl¹
  • Versicherungsschutz auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen, sofern das Ermittlungsverfahren nach Vertragsbeginn eingeleitet wird²
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Presseerklärung oder Firmenstellungnahme
  • Zeugenbetreuung
  • Einschluss externer Mandate der Geschäftsleitung, z. B. Aufsichtsrat-Vorsitz einer Tochtergesellschaft
  • Telefonische psychosoziale Beratung
  • 24 Stunden an Ihrer Seite: Ihre Notfall-Strafverteidiger-Hotline 0211 98702-110

 

Was zahlt Ihr Manager-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen.

Versicherte Personen

Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin, jeweils in der Funktion als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH Vorstand oder Vorständin einer AG Vorstand oder Vorständin eines Vereins Vorstand oder Vorständin einer Genossenschaft

Für Sie versichert

Kombinieren Sie unsere drei Bausteine für Ihre individuelle Absicherung. Wir bieten den Manager-Rechtsschutz in zwei Varianten an: COMFORT und PRO. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz COMFORT/PRO¹:
Sichert rechtliche Streitigkeiten rund um Ihren Anstellungsvertrag ab. Zum Beispiel, wenn Sie abberufen werden oder die Kündigung erhalten. 
Vermögensschaden-Rechtsschutz COMFORT/PRO¹:
Schützt Sie, wenn Sie einen Schadenanspruch abwehren müssen. Zum Beispiel wegen einer falschen Angebotskalkulation.
Spezial-Straf-Rechtsschutz:
Steht Ihnen bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zur Seite. Zum Beispiel, wenn Sie einen Vorwurf zur illegalen Beschäftigung oder Insolvenzverschleppung abwehren müssen.
In allen Bausteinen enthalten: Telefonische Rechtsberatung und Mediation. ¹ Hinweis: Wenn der Anstellungsvertrags- und Vermögensschaden-Rechtsschutz kombiniert wird, müssen Sie sich bei beiden Bausteinen für die gleiche Variante COMFORT oder PRO entscheiden.
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Gut zu wissen

Als Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sind Sie nicht über den herkömmlichen Berufs-Rechtsschutz versichert. Auch der gesetzliche Kündigungsschutz gilt für Sie nicht! Die D&O-Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) umfasst keinen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz und oftmals auch keinen Spezial-Straf-Rechtsschutz. Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis können ebenso wie strafrechtliche Verfahren existenzbedrohend sein. Schadenersatzforderungen gehen oft in die Hunderttausende. Sind die Ansprüche berechtigt, haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Abwehr dieser Ansprüche entstehen. Er bietet eine ideale Ergänzung zur D&O-Versicherung. Bei Vorliegen einer D&O-Versicherung erhalten Sie einen Nachlass von 20 % auf den Manager-Rechtsschutz. Die ÖRAG bietet ein qualitätsgeprüftes und spezialisiertes Anwaltsnetzwerk. Strafverteidiger-Hotline 24/7: Im Falle einer unerwarteten Durchsuchung oder Ermittlung steht im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes unsere Notfall-Strafverteidiger-Hotline 24/7 zur Seite unter: 0211 98702-110.

Manager-Rechtsschutz COMFORT und PRO: Highlights

Der Anstellungsvertrags- und Vermögensschaden-Rechtsschutz ist in zwei Varianten erhältlich: COMFORT und PRO. In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten Leistungen im Überblick: Manager-Rechtsschutz COMFORT Versicherungsschutz für gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit Außergerichtliche Deckung: 50.000 € Telefonische Rechtsberatung Mediation Mitversicherung von Neben- und Interimsmandaten (z. B. Aufsichtsratsmandate) Mitversicherung von Streitigkeiten aus Nebenabreden (z. B. Pensionsregelungen) Rückwärtsversicherung: Nach bereits drei Jahren Vertragslaufzeit sind alle vorvertraglichen Schäden versichert. Übernahme von Honorarvereinbarungen für Sachverständige und Gutachten Öffentlichkeitsarbeit bis zu 50.000 €, z. B. bei Reputationsschäden!   Manager-Rechtsschutz PRO Der Manager-Rechtsschutz PRO umfasst zusätzlich folgende Extras: Außergerichtliche Deckung: 500.000 € Vorsorgliche Rechtsberatung bis zu 5.000 € Telefonische psychosoziale Beratung Aufhebungsvereinbarungen bis zu 50.000 € Außergerichtliche Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in Deutschland bis zu 500.000 € Nachhaftung, wenn der Vertrag seit drei Jahren schadenfrei besteht Private Ermittlungen und forensische Dienstleistungen bis zu 50.000 € im Spezial-Straf-Rechtsschutz Claims-made-Prinzip: Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt des Verstoßes, sondern der Zeitpunkt, an dem jemand wegen dieses Verstoßes Schadenersatz von Ihnen verlangt.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die MEINRECHT Ihnen für einen bestimmten Rechtsschutzfall empfiehlt, zahlen Sie für diesen Rechtsschutzfall 150 € weniger Selbstbeteiligung. Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir übernehmen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

Immer inklusive: Unser Rechtsservice MEINRECHT

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall Wir prüfen sofort , ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und schätzen ein, wie hoch die Erfolgschancen in Ihrem Fall sind. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen. Telefonische Rechtsberatung Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zur Erstberatung.* Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist. *Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein.   Kanzlei-Empfehlung Gerne empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie natürlich auch selbst eine Kanzlei auswählen. Mediation Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir einen Mediator oder eine Mediatorin für eine friedliche Konfliktlösung.

Rechtsschutzfall?

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch unter der Rufnummer 0211 529-5555 oder online unter meinrecht.de. Wenn Sie in eine rechtlich schwierige Situation geraten, sollte MEINRECHT deshalb Ihre erste Anlaufstelle sein. 0211 529-5555

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ÖRAG

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