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Ein Landwirt steht zufrieden in seienm Maisfeld.

Landwirte-Rechtsschutz

ÖRAG Rechtsschutzversicherung

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Ihr Landwirte-Rechtsschutz

Sie bekommen eine Strafanzeige, weil Sie angeblich Gewässer verunreinigt haben? Ihre Erntemaschine ist defekt und wird nicht richtig repariert? Oder sie bekommen das Geld für Ihre verpachteten Grundstücke nicht? Es gibt viele rechtliche Streitigkeiten rund um Haus und Hof. Unser Landwirte-Rechtsschutz ist speziell auf die Bedürfnisse von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zugeschnitten. Ihr Vorteil: Im Landwirte-Rechtsschutz ist der der Rundum-Schutz für Ihren privaten Bereich bereits enthalten. Für Sie, Ihren (Ehe-)Partner oder Ihre (Ehe-)Partnerin, Ihre mitversicherten Kinder und weitere Familienangehörige! Servicepaket inklusive: Profitieren Sie von attraktiven Serviceleistungen (RadMobilSchutz, digitale Testamentsgestaltung u. v. m.)! Weitere Informationen finden Sie unter meinrecht.de.

Beispiele für Ihren Landwirte-Rechtsschutz

Erkranktes Vieh

Sie kaufen Kühe. Diese sind krank und sterben. Sie fordern von dem Verkäufer Ihr Geld zurück.

Gegen das Veterinäramt vorgehen

Das Veterinäramt ordnet die Einschläferung Ihrer Tiere an. Angeblich leiden sie an einer Krankheit. Dagegen möchten Sie vorgehen.

Pächter im Verzug

Sie haben einen Teil Ihrer Grundstücksfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Ihr Pächter zahlt nicht und Sie müssen klagen.

Nachzahlung an das Finanzamt

Das Finanzamt verlangt eine Nachzahlung für Ihre beschäftigten Erntehelfer. Sie möchten dagegen klagen.

Strafanzeige erhalten

Düngemittel sickert in einen nahe gelegenen Teich. Sie erhalten eine Strafanzeige und wollen sich dagegen wehren.

Benachbarter Landwirt nutzt ihre Fläche

Ein benachbarter Landwirt nutzt eine Fläche, die zum Teil Ihnen gehört. Sie gehen hiergegen vor.

Schlepper beschädigt ein Pkw

Sie sollen mit Ihrem Schlepper ein parkendes Auto beschädigt haben. Jetzt wird gegen Sie wegen Unfallflucht ermittelt. Sie wollen sich dagegen wehren.

Ständige Mängel an der neuen landwirtschaftlichen Maschine

Sie erwerben für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb einen neuen Schlepper. Das Fahrzeug hat viele Mängel und muss ständig repariert werden. Sie sind an dem Fahrzeug nicht mehr interessiert und wollen vom Vertrag zurücktreten. Sie gehen vor Gericht.

Vorweggenommene Erbfolge

Sie möchten Ihren Hof gerne schon zu Lebzeiten an Ihren Sohn übergeben. Sie möchten sich von einem Anwalt beraten lassen. Wir übernehmen die Anwaltskosten bis zu 1.000 €.

Was zahlt Ihr Landwirte-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.

Versicherte Personen und Objekte

Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin (Inhaber oder Inhaberin/Hoferbe oder Hoferbin/Altenteiler oder Altenteilerin) Mitarbeitender bei Tätigkeit für Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin   Alle Kraftfahrzeuge des Betriebes, einschließlich nicht zulassungspflichtiger Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen (z. B. Erntemaschinen) Eigene, ge- oder verpachtete land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Grundstücke Ihre Nebenbetriebe¹ Bis zu sechs vermietete Fremdenzimmer oder Ferienwohnungen auf dem Hof Bis zu acht Pferdeeinstellplätze ¹ Ihre nicht gewerbesteuerpflichtigen Nebenbetriebe sind grundsätzlich mitversichert, Ihre gewerbesteuerpflichtigen Nebenbetriebe sind bis zu einem jährlichen Gesamtumsatz von 20.000 € mitversichert. Über diesen Gesamtumsatz hinaus können Ihre Nebenbetriebe gegen Zuschlag mitversichert werden.

Besondere Leistungen für Landwirte

Wir bieten Ihnen spezielle Leistungen, die auf die Bedürfnisse von Landwirten und Landwirtinnen zugeschnitten sind. So sind beispielsweise folgende Extras für Sie mitversichert: Cross-Compliance-Rechtsschutz³ Verwaltungs-Rechtsschutz (z. B. bei Streitigkeiten mit dem Veterinäramt) Streitigkeiten um den Verkauf erneuerbarer Energie
(Biogasanlagen: bis 150 kW, Photovoltaikanlagen: bis 100 kWp)
Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen (bis zu einer Gesamtleistung von 100 kWp) Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren (Versicherungssumme: 50.000 €)
³ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

Cross-Compliance-Rechtsschutz

Seit 2005 erhalten landwirtschaftliche Betriebe in der Europäischen Union nur dann Fördermittel, wenn sie bestimmte Vorgaben zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz einhalten. Diese Regelungen werden als Cross-Compliance bezeichnet. Verstöße werden mit Kürzungen bestraft. Manchmal wird sogar die vollständige Rückzahlung der Fördermittel gefordert! Ihr Cross-Compliance-Rechtsschutz² schützt Sie vor diesem unkalkulierbaren Risiko! Praxisbeispiele Bei einer Überprüfung wird festgestellt, dass bei einigen Rindern die zweite Ohrmarke fehlt. Ihnen wird vorgeworfen, Ihre Tiere nicht sorgfältig genug zu kontrollieren. Die Direktzahlungen werden gekürzt. Wegen Verstößen gegen die Futtermittelbestimmungen wird ein Teil der EU-Direktzahlungen zurückgefordert. ² Gilt nur für Direktzahlungen in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz.
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SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die MEINRECHT Ihnen für einen bestimmten Rechtsschutzfall empfiehlt, zahlen Sie für diesen Rechtsschutzfall 150 € weniger Selbstbeteiligung. Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir übernehmen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

Immer inklusive: Unser Rechtsservice MEINRECHT

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall Wir prüfen sofort , ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und schätzen ein, wie hoch die Erfolgschancen in Ihrem Fall sind. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen. Telefonische Rechtsberatung Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zur Erstberatung.* Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist. * Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein.   Kanzlei-Empfehlung Gerne empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie natürlich auch selbst eine Kanzlei auswählen. Mediation Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir einen Mediator oder eine Mediatorin für eine friedliche Konfliktlösung. Forderungsservice Sie bleiben auf unbezahlten Rechnungen sitzen? Gerne vermitteln wir im Rahmen des Arbeitgeber-Rechtsschutzes einen zuverlässigen Forderungsservice.

Rechtsschutzfall?

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch unter der Rufnummer 0211 529-5555 oder online unter meinrecht.de. Wenn Sie in eine rechtlich schwierige Situation geraten, sollte MEINRECHT deshalb Ihre erste Anlaufstelle sein. 0211 529-5555

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ÖRAG
Landwirte-Rechtsschutz Broschüre

Produkte und Highlights

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