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Ein Pärchen steht voller Vorfreude in ihrem Rohbau.

Bauherren-Rechtsschutz

ÖRAG Rechtsschutzversicherung

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Ihr Bauherren-Rechtsschutz

Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders betroffen sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion. Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Unser Bauherren-Rechtsschutz sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Sie da. Selbst wenn Sie einfach nur eine Frage haben, die Sie mit einem Anwalt oder einer Anwältin telefonisch klären möchten. Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen Sicherheit in rechtlichen Belangen bei:             Erwerb oder Errichtung eines Neubaus Um- und Ausbau Sanierung Ihr Vorteil: Es gibt keine Wartezeiten. Unser Tipp: Für kleinere Bauvorhaben bzw. Sanierungsmaßnahmen mit einer Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme bis 80.000 Euro bieten wir unseren Bauherren-Rechtsschutz to go an! Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Eigenheim energieeffizient sanieren möchten. Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
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Beispiele für Ihren Bauherren-Rechtsschutz

Planungsfehler beim Bau können erhebliche Schäden am Bauwerk und hohe Kosten verursachen. Und auch bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen können Fehler der Baufirmen dazu führen, dass Ihr vorgesehenes Budget wegen notwendiger Ausbesserungen und Reparaturen überschritten wird. Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen einen optimalen Schutz bei Bau, Kauf und Sanierung Ihrer Immobilie. Ihr Bauherren-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:

Die teure Planung

Schon vor der Finanzierung Ihres Einfamilienhauses bei Ihrem Finanzierungspartner beauftragen Sie eine Architektin mit der Planung Ihres Einfamilienhauses. Sie übersieht, dass der Baugrund nicht ausreichend tragfähig ist. Als Ihr Haus fertiggestellt ist, können Sie nicht einziehen, da es wegen der Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel aufweist. Der Schaden beträgt 250.000 €. Diesen möchten Sie von Ihrer Architektin, die auch mit der Beaufsichtigung der Bauarbeiten beauftragt war, ersetzt haben.

Streitwert: 250.000 €
Kostenrisiko: 23.700 €

Bauverzug

Die Baufirma informiert Sie, dass sich die Abnahme Ihres Neubaus um drei Monate verzögern wird. Trotzdem wird die Bezugsfertigkeitsrate gefordert. Sie möchten die Baufirma auf die Übergabe verklagen. Die Baufirma verweist auf Baumängel, welche die Fertigstellung verzögern.

Streitwert: 410.000 €
Kostenrisiko: 31.000 €

Der verschimmelte Dachstuhl

Sie erben ein sanierungsbedürftiges Haus. Der Dachstuhl ist so marode, dass er abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellen Sie Schimmelpilz am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest. Nähere Untersuchungen ergeben, dass das Gebälk schon beim Einbau pilzbelastet war. Sie setzen dem Bauunternehmen mehrere Fristen. Leider ohne Erfolg. Daher beauftragen Sie eine andere Firma mit der Instandsetzung. Mit einer Klage verlangen Sie von dem Architekten und der Baufirma für diese Arbeiten Ersatz der Kosten in Höhe von 80.000 €.

Streitwert: 80.000 €
Kostenrisiko: 12.500 €

Fehlgeplante Heizungsmodernisierung

Sie haben Ihre Ölheizung gegen eine neue Wärmepumpe austauschen lassen. Als Sie die Wärmepumpe in Betrieb nehmen, stellen Sie fest, dass die Heizlast nicht richtig berechnet wurde. Die Räume werden nicht ausreichend warm. Es kommt zu einem Rechtsstreit mit der beauftragten Firma.

Streitwert: 42.000 €
Kostenrisiko: 9.800 €

Photovoltaik mit Mängeln

Sie haben sich für eine leistungsstarke Photovoltaikanlage mit 20 kWp entschieden. Leider stimmen die statischen Berechnungen nicht. Die Montagefirma weist jede Schuld zurück.

Streitwert: 35.000 €
Kostenrisiko: 8.500 €

Was zahlt Ihr Bauherren-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen.

Versicherte Personen und Objekte

Versicherte Objekte
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:
 
Eigentumswohnung Einfamilienhaus, inkl. Einliegerwohnung Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten Ferienwohnung bzw. -haus Versicherte Personen Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin als: Bauherr oder Bauherrin Käufer oder Käuferin Sanierer oder Saniererin

Was ist zu beachten?

Der Bauherren-Rechtsschutz ist bei Ihrer Sparkasse oder bei Ihrem öffentlichen Versicherer erhältlich. Er kann nur in Verbindung mit einer Finanzierung, einem Bausparvertrag oder mit einer der folgenden Versicherungen rund um Ihr Bauvorhaben abgeschlossen werden: Bauleistungsversicherung integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung) Bauherren-Haftpflichtversicherung Bauhelfer-Unfallversicherung Rundum-Schutz bzw. Rundum-Schutz PLUS für Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss vor Beginn² der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft zählt das Datum des notariellen Kaufvertrages. Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst genutzt oder vermietet) mit bis zu sechs Wohneinheiten. Das Objekt darf nicht unter Denkmalschutz stehen. Die Bau-/Kaufsumme darf bis zu 3 Mio. € betragen. ² Der Beginn der Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahme ist der Zeitpunkt, zu dem erstmals der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin oder ein von dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin beauftragter Dienstleistungsbetrieb (z. B. Handwerksbetrieb) physische Veränderungen an dem Gebäude, einem Gebäudeteil oder dem Grundstück vornimmt oder vornehmen soll, um mit der konkreten Durchführung der Sanierung/Modernisierung zu beginnen. Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin selbst oder einer von dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin beauftragten Baufirma durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spatenstich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht (z. B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).
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Vertragsbedingungen Versicherter Zeitraum: fünf Jahre Versicherungssumme: 100.000 € je Rechtsschutzfall keine Wartezeit Selbstbeteiligung: wahlweise 250€¹/400€ oder 850€¹/1000€ Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Beratung erledigt ist. ¹ Wenn Sie sich für eine Rechtsanwaltskanzlei entscheiden, die die ÖRAG Ihnen für einen bestimmten Rechtsschutzfall empfiehlt, zahlen Sie für diesen Rechtsschutzfall 150 € weniger Selbstbeteiligung. SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die MEINRECHT Ihnen für einen bestimmten Rechtsschutzfall empfiehlt, zahlen Sie für diesen Rechtsschutzfall 150 € weniger Selbstbeteiligung. Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir übernehmen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

Immer inklusive: Unser Rechtsservice MEINRECHT

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall Wir prüfen sofort , ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und schätzen ein, wie hoch die Erfolgschancen in Ihrem Fall sind. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen. Telefonische Rechtsberatung Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zur Erstberatung.* Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist. *Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein.   Kanzlei-Empfehlung Gerne empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie natürlich auch selbst eine Kanzlei auswählen. Mediation Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir einen Mediator oder eine Mediatorin für eine friedliche Konfliktlösung.

Rechtsschutzfall?

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch unter der Rufnummer 0211 529-5555 oder online unter meinrecht.de. Wenn Sie in eine rechtlich schwierige Situation geraten, sollte MEINRECHT deshalb Ihre erste Anlaufstelle sein. 0211 529-5555

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ÖRAG
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