Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz
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Beispiele für Ihren Arbeitgeber-Rechtsschutz
Klage gegen Kündigung
Die Leistungen einer Mitarbeiterin sind nicht mehr zufriedenstellend. Viele Kunden beschweren sich. Sie kündigen der Mitarbeiterin daher. Die Mitarbeiterin klagt gegen die Kündigung.
Aberkannte Spesenabrechnungen
Das Finanzamt erkennt die Spesenabrechnungen nicht an. Außerdem soll auch die Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer nicht korrekt veranlagt sein. Sie klagen vor dem Finanzgericht.
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ihr Unternehmen soll Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Hiergegen wollen Sie klagen.
Verletzung der Aufsichtspflicht
Weil ein Mitarbeiter nicht aufpasst, wird ein anderer Mitarbeiter schwer verletzt. Ihnen wird vorgeworfen, Ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Sie möchten sich gegen den Vorwurf wehren.
Lohnfortzahlung vom Unfallverursacher erheben
Ihre Mitarbeiterin fällt nach einem Unfall für mehr als 6 Wochen aus. Sie hat keine Schuld am Unfall. Sie möchten sich das Geld für die Lohnfortzahlung vom Unfallverursacher zurückholen.
Vorwürfe der Ordnungsbehörde
Die Ordnungsbehörde wirft Ihnen vor, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Sie wehren sich dagegen.
Urheberrechtsverletzung
Sie sollen unerlaubt ein Foto auf Ihrer Homepage verwendet haben. Das ist eine Urheberrechtsverletzung. Hierfür werden Sie abgemahnt. Die ÖRAG zahlt Ihre Anwaltskosten bis zu 1.000 €.
Rufschädigende Behauptungen
Über Social-Media-Kanäle werden über Ihren Betrieb falsche Behauptungen verbreitet. Die Aussagen sind schlecht für den Ruf Ihres Betriebs. Für die Strafanzeige bei der Polizei übernehmen wir Ihre Anwaltskosten.
Was zahlt Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz?
Versicherte Personen
(Mit-)Inhaber oder (Mit-)Inhaberin
Der
Immer inklusive: Unser Rechtsservice MEINRECHT
Rechtsschutzfall?
Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG
40549 Düsseldorf
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073