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Das zerkratzte Auto – wer haftet bei Schäden durch Waschanlagen

Verkehr - Newsletter 27/07/2017

Vor allem im Frühjahr und im Sommer zieht es viele Autofahrer in die nahegelegenen Waschanlagen. Schließlich sollen der Lack und die Felgen in der Sonne glänzen. Ärgerlich wird es jedoch, wenn der Lack nicht nur glänzt, sondern auch zerkratzt wurde. Auch abgebrochene Antennen oder Scheibenwischer sind ein immer wieder auftretendes Ärgernis. Was im Schadenfall zu tun ist und wer für den Schaden aufkommen muss, erklären wir im folgenden Text.

Das zerkratzte Auto – wer haftet bei Schäden durch Waschanlagen
© Ben La Fee - Fotolia.com
Was viele Autobesitzer nicht wissen, der Betreiber der Waschanlage muss nicht zwingend auch verantwortlich für den Schaden am Fahrzeug sein. Das ist auch der Grund, warum viele Fälle, bei denen ein Auto in der Waschanlage beschädigt wurde, vor Gericht landen. Halter von PKWs sollten deshalb einige Dinge beachten, bevor sie mit ihrem Auto in die Waschstraße fahren.

Egal, wie schmutzig Ihr Fahrzeug ist, prüfen Sie vorab, ob nicht bereits kleinere Kratzer im Lack vorhanden sind. Fenster und Türen sollten vollständig geschlossen sein, damit keine Wasserschäden für Ärger sorgen können. Ein Klassiker unter den Schäden in Waschstraßen sind abgerissene Tankdeckel. Achten Sie darauf, dass der Tankdeckel fest geschlossen ist. Ist dies nicht der Fall, kann das Gebläse der Waschstraße den Deckel öffnen und schlimmstenfalls abreißen. Wer den Motor und/oder die Zündung des Fahrzeugs während des Waschvorgangs anlässt, sollte darauf achten, dass der Regensensor ausgeschaltet ist. Dieser könnte sich sonst aktivieren, was häufig zur Folge hat, dass die Wischer beschädigt oder gar herausgerissen werden können. Ähnliches gilt für Antennen. Festverschraubte Antennen sollten abmontiert werden. Bei der elektrisch ausfahrbaren Variante sollte das Radio aus bleiben. In vielen Bedienungsanleitungen des jeweiligen Fahrzeugs gibt es Hinweise für die Benutzung einer Waschanlage. Diese sollten Sie mindestens einmal gelesen haben.

Ähnliches gilt für die Bedienungsanleitung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers. Auch diese sind immer wieder Streitpunkt vor Gericht, da die AGB häufig Haftungsausschlüsse enthalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Haftungsausschluss, nach dem der Betreiber für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile wie zum Beispiel Zierleisten, Spiegel oder Antennen nur bei grober Fahrlässigkeit haftet, jedoch in einer etwas älteren Entscheidung für unwirksam erklärt.

Was aber sollten Sie tun, wenn Ihr Auto tatsächlich beschädigt aus der Waschanlage kommt?

Autobesitzer sollten direkt nach der Wäsche überprüfen, ob es zu Kratzern, Dellen oder abgerissenen Teilen gekommen ist. Hintergrund ist, dass der Autohalter nachweisen muss, dass der Betreiber der Waschanlage für diese Schäden verantwortlich ist. Für den Fall der Fälle können dabei Fotos und Zeugen hilfreich sein, die belegen können, dass die Schäden am Auto vor der Wäsche nicht vorhanden waren. In diesem Fall sollte umgehend ein Mitarbeiter der Waschanlage über den Schaden informiert werden. Bei allem entstandenen Ärger sollte dabei beachtet werden, dass der Betreiber nur dann haftet, wenn der Schaden nachweislich durch den Waschvorgang verursacht wurde. In strittigen Fällen sollten Sie daher Hilfe bei einem Fachmann suchen.

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