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Rechtliche Probleme im heimischen Garten

Haus & Wohnen - Newsletter 16/02/2017

Der Winter nähert sich seinem Ende, schon sieht man die ersten Gartenbesitzer, die ihren Garten für den Sommer schön machen. Doch Vorsicht, auch im heimischen Garten gibt es einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Wann darf die Hecke geschnitten werden? Darf der alte Baum im Garten einfach gefällt werden? Und wo werden eigentlich Gartenabfälle richtig entsorgt? Die Antworten haben wir Ihnen hier zusammengefasst. 

Rechtliche Probleme im heimischen Garten
© ivanko80- Fotolia.com
Hecke schneiden: Experten empfehlen, Sträucher und Hecken zweimal im Jahr zu schneiden. Hierbei sind jedoch sowohl Vogel- wie auch Naturschutz zu beachten. Wer sich nämlich nicht an den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes besagt, dass es verboten ist, „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“ Zusätzlich gibt es weitere Verordnungen, die das Schneiden der Hecke verbieten. Unter anderem ist es verboten, wenn Vögel oder andere Tiere in ihr nisten. Sollten Sie also unsicher sein, ob Sie Ihre Hecke schneiden dürfen, fragen Sie zur Sicherheit einen Fachmann.

Heckenhöhe zum Nachbarn: Die maximale Heckenhöhe an der Grenze zum Nachbargrundstück ist den Ländern überlassen und demnach von Bundesland zu Bundesland verschieden. So darf die vorgeschriebene Höhe in Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen maximal 2 m betragen. Zum Vergleich: Im Saarland beträgt die Orientierungshöhe nur 1,5 m. Da auch Gemeinden und Kommunen die Heckenhöhe bestimmen können, empfiehlt es sich, bei Streitigkeiten mit den Nachbarn über die Höhe der Hecke bei der zuständigen Behörde nachzufragen.

Baum fällen: Wer einen Baum in seinem Garten fällen möchte, benötigt in der Regel eine Genehmigung. Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, ob der Baum durch Sturm oder Blitzeinschlag zu einer Gefahr geworden ist oder ob er den Gartenbesitzer einfach stört. So empfiehlt es sich auch hier, im Vorfeld bei der Behörde nachzufragen, wie die Rechtslage im konkreten Einzelfall ist. Ansonsten kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro drohen. Für Privatpersonen gelten verschiedene Kriterien, wann ein Antrag auf Baumfällung notwendig wird. So ist es wichtig, ob der Baum in die Baumschutzordnung ihres Bundeslandes fällt. Tut er das, ist eine Genehmigung nötig. Ebenso wenn der Baum einen gewissen Stammumfang besitzt (60–80cm). Auch der Zeitpunkt ist relevant. Leben Tiere im Baum, darf der Baum nicht ohne Genehmigung gefällt werden.   

Entsorgung der Gartenabfälle: Haus- bzw. Gartenbesitzer müssen im Jahr mehrfach Grünschnitt entsorgen. Häufig sieht man wilde Deponien in Waldgebieten, in denen Erdaushub oder Grünschnitt einfach an den Wegesrand gekippt wurden. Dabei ist gerade guter Erdaushub bei Hobbygärtnern oder kleineren Unternehmen begehrt. Einfach mal im Umfeld fragen, ob ihn jemand gebrauchen kann. Alternativ bieten regionale Mülldeponiebetreiber und öffentliche Entsorgungsunternehmen die Annahme von Erdaushub an. Grünabfall, also jeder Müll, der bei der Gartenarbeit anfällt, kann ebenso bei den Entsorgungsträgern vor Ort abgegeben werden – sei es in der Biotonne oder bei größeren Mengen in der nächsten Mülldeponie. Hier ist zu beachten, dass Grünschnitt nicht mit Plastik, Glas oder anderen Materialien vermischt werden darf.

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