Beispiele für Ihren Bauherren-Rechtsschutz
Planungsfehler beim Bau können erhebliche Schäden am Bauwerk und hohe Kosten verursachen. Und auch bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen können Fehler der Baufirmen dazu führen, dass Ihr Kostenlimit durch notwendige Ausbesserungen und Reparaturen überzogen wird. Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen einen optimalen Schutz bei Bau, Kauf und Sanierung Ihrer Immobilie. Ihr Bauherren-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
Beispiel aus der Praxis: Die teure Planung
Schon vor der Finanzierung Ihres Einfamilienhauses bei Ihrem Finanzierungspartner beauftragen Sie eine Architektin mit der Planung Ihres Einfamilienhauses. Sie übersieht, dass der Baugrund nicht ausreichend tragfähig ist. Als Ihr Haus fertiggestellt ist, können Sie es nicht beziehen, da es wegen der Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel aufweist. Der Schaden beträgt 250.000 €. Diesen möchten Sie von Ihrer Architektin, die auch mit der Beaufsichtigung der Bauarbeiten beauftragt war, ersetzt haben.
Beispiel aus der Praxis: Der mangelhafte Neubau
Innerhalb eines Jahres nach Errichtung Ihres Einfamilienhauses stellt sich heraus, dass die Wände aufgrund fehlerhafter Bauausführung Risse bekommen haben. Zudem wurde die Wärmedämmung mangelhaft erstellt. Als Sie verlangen, die Schäden zu beheben, weist die Baufirma jede Verantwortung von sich. Laut Gutachten soll die Sanierung der Wände inkl. Wärmedämmung 110.000 € kosten. Sie sehen sich gezwungen, Ihren Gewährleistungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.
Beispiel aus der Praxis: Der verschimmelte Dachstuhl
Sie erben ein sanierungsbedürftiges Haus. Der Dachstuhl ist so marode, dass er abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellen Sie Schimmelpilz am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest. Nähere Untersuchungen ergeben, dass das Gebälk schon beim Einbau pilzbelastet war. Nachdem Sie dem Bauunternehmen mehrfach erfolglos Fristen gesetzt haben, beauftragen Sie eine andere Firma mit der Instandsetzung. Mit einer Klage verlangen Sie von dem Architekten und der Baufirma für diese Arbeiten Ersatz der Kosten in Höhe von 80.000 €.