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Neuer ÖRAG-Tarif mit kostenloser Service-Line: Bei Anruf Beratung
Düsseldorf, 4. Januar 2010: Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung, Partner der
Sparkassen-Finanzgruppe, hat zum 1. Januar 2010 ihren neuen Tarif herausgegeben. Dieser bietet den
Beraterinnen und Beratern von Sparkassen sowie öffentlichen Versicherern neben attraktiven Prämien
eine Vielzahl weiterer durchschlagender Verkaufsargumente. Highlight ist die deutschlandweit
gebührenfreie und unbegrenzte telefonische Beratungs-Flatrate für den Privatbereich. Sie ist in
allen Vertragsbausteinen enthalten und kostet keinen Cent Beitrag extra.
"Das ist eine am Markt außergewöhnliche Konstellation", so Jens Kramarczyk, Abteilungsleiter
Produkt- und Bestandsmanagement bei der ÖRAG, "die für die Kunden unserer Vertriebspartner gleich
mehrere überzeugende Vorteile bereithält." Nicht nur, dass Kunden im Rahmen des neuen Angebots des
Düsseldorfer Rechtsschutzversicherers so häufig anrufen dürfen wie sie möchten – darüber
hinaus muss nicht einmal ein konkreter Rechtsschutzfall vorliegen, um die Beratung der
qualitätsgeprüften Anwälte in Anspruch zu nehmen. Kramarczyk: "Außerdem bieten wir den Kunden
Auskünfte in wirklich allen privaten Rechtsangelegenheiten." Das bedeutet, wer beispielsweise nur
den Verkehrs-Rechtsschutz über seine Police abgesichert hat, kann sich am Telefon trotzdem auch in
Sachen Arbeitsrecht schlau machen. Und selbst in den Bereichen, die grundsätzlich immer vom
Rechtsschutz ausgeschlossen sind – wie der Hausbau – macht die ÖRAG telefonische
Erstberatungen möglich.
Guter Schadenverlauf wird belohnt
Neben der telefonischen Beratungs-Flatrate bietet der neue Tarif Rabatte für spezielle
Zielgruppen bei Privatkunden – etwa für junge Erwachsene bis 30 Jahre sowie für Singles und
Alleinerziehende. Kunden, die bereits eine Kfz-, Wohngebäude- oder Hausratpolice bei einem
öffentlichen Versicherer haben, erhalten bei Abschluss eines Rechtsschutzvertrags einen
Schadenfreiheitsbonus von zwanzig Prozent. Dieser erlischt erst dann, wenn innerhalb von fünf
Jahren zwei Schäden gemeldet wurden. Aber auch Neukunden von Sparkassen und öffentlichen
Versicherern sowie Bestandskunden, die ihren Vertrag umstellen, werden bei einem guten
Schadenverlauf belohnt: Ab drei versicherten Rechtsschutz-Bausteinen und drei schadenfreien Jahren
entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Weitere On-Top-Leistungen
Eine weitere On-Top-Leistung im Tarif 2010 des Rechtsschutzanbieters der Sparkassen-Finanzgruppe ist darüber hinaus, dass im Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Angehörige ab 60 Jahre beitragsfrei mitversichert sind – sofern diese keinen Beruf mehr ausüben. Wer den Vertragsbaustein Haus & Wohnung besitzt, darf sich zudem über den kostenlosen Einschluss jeder weiteren selbst genutzten inländischen Wohnung in seiner Police freuen. Auch für Firmenkunden hat der neue ÖRAG-Tarif interessante Leistungserweiterungen im Angebot – letztere etwa beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen und Kommunen. Mehr Informationen zum neuen Tarif der ÖRAG gibt es unter der bundesweit gebührenfreien Telefon-Nummer 0800-4636835 oder im Internet unter www.oerag.de.
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Fragen kostet nichts beim Rechtsservice der ÖRAG – Jens Kramarczyk,
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