Die beispielhafte Berechnung erfolgt für Zivilsachen (kein Arbeitsrecht!), und berücksichtigt nicht z.B. die Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten bei Beweisaufnahme. Die Darstellung der Kosten basiert auf den reinen Instanzkosten, d.h. ohne Berücksichtigung einer eventuell vorgerichtlich stattgefundenen Tätigkeit.Alle Angaben sind ohne Gewähr!Bei weiteren Fragen hilft Ihnen unser INFO§TEL
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