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Wartezeiten Verkehrs-Rechtsschutz

 

Frage

Gibt es Wartezeiten im Verkehrs-Rechtsschutz?

Antwort

Nein. Hier gelten keine Wartezeiten. Eine Wartezeit von drei Monaten besteht im Haus- & Wohnungs-, Berufs-, Arbeitgeber- sowie im Gewerberäume-Rechtsschutz.

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© ÖRAG Rechtsschutzversicherung - Wartezeiten Verkehrs-Rechtsschutz
 

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