Wartezeiten Verkehrs-Rechtsschutz |
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Frage
Gibt es Wartezeiten im Verkehrs-Rechtsschutz?
Antwort
Nein. Hier gelten keine Wartezeiten. Eine Wartezeit von drei Monaten besteht im Haus- & Wohnungs-, Berufs-, Arbeitgeber- sowie im Gewerberäume-Rechtsschutz.
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