| Lebensgefährte | ||
Frage
Ich lebe mit meiner Partnerin in einem Haushalt. Besteht für Sie dadurch automatisch ebenfalls Versicherungsschutz?
Antwort
Ihre Lebensgefährtin ist grundsätzlich mitversichert, da sie in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen wohnt. Sie muss dort mit Erstwohnsitz gemeldet sein. Wenn Sie allerdings nur Verkehrs-Rechtsschutz als einzigen Versicherungsschutz abgeschlossen haben, ist Ihre Lebensgefährtin hier nur als berechtigte Fahrerin mitversichert.
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